Beiträge für die Tierseuchenkasse

Luzerner Imkerverband und Veterinärdienst haben sich geeinigt

Jede Luzerner Imkerei bezahlt neu vier Franken pro Bienenvolk.

Bei der Wiedereinführung der Beiträge für die Tierseuchenkasse stiess die Höhe des zu entrichtenden Betrages für Bienenvölker bei den Imkern auf Kritik. Daraufhin haben der Veterinärdienst des Kantons Luzern und der Verband Luzerner Imkervereine über die jährlichen Beiträge verhandelt.

Die Tierseuchenbekämpfung nach der eidgenössischen Tierseuchengesetzgebung ist Sache der Kantone. Um die Finanzierung sicherzustellen, betreibt der Kanton Luzern eine Tierseuchenkasse. Sie besteht aus Beiträgen der Tierhalter, des Kantons und der Gemeinden sowie aus Erträgen aus dem Vollzug der Tierseuchengesetzgebung.

Der Bestand der Tierseuchenkasse sollte zehn Millionen Franken nicht übersteigen, aber auch nicht unter acht Millionen Franken fallen. Weil der Kassenbestand vor rund zehn Jahren am oberen Limit anlangte, wurden 2012 die Beiträge von Gemeinden und Kanton um 50 Prozent reduziert und die Imker von der Beitragspflicht befreit.

Beträge nahmen stetig ab

In den letzten Jahren hatte der Bestand der Tierseuchenkasse stetig abgenommen und wäre ohne Gegenmassnahmen unter die Mindestlimite von acht Millionen Franken gefallen, wie der Kanton Luzern schreibt. Daraus folgte die Entscheidung, dass die Beiträge, die im Jahre 2012 weggefallen sind, wiedereingeführt werden. Dies betraf sowohl die Beiträge von Gemeinden und Kanton, als auch die Beiträge der Imkerinnen und Imker.

«Angesichts des hohen gesellschaftlichen Nutzens, welche die Bienen durch ihre Bestäubungsleistung erbringen, freuen wir uns, hier eine gemeinsame Lösung gefunden zu haben.»

Simon Gisler, Arbeitsgruppe des Verbandes der Luzerner Imkervereine

Der ursprüngliche Regierungsratsbeschluss, einen Beitrag von fünf Franken pro Bienenvolk zu erheben, stiess bei den Imkern auf Kritik. Eine eigens dafür eingesetzte Arbeitsgruppe des Verbandes der Luzerner Imkervereine (VLI) hat einen neuen Vorschlag ausgearbeitet und trat mit dem Veterinärdienst des Kantons Luzern in Verhandlungen.

Imker sind zufrieden

An einem runden Tisch wurde eine gemeinsame Lösung gefunden. Nun bezahlt jede Imkerei einen jährlichen Grundbeitrag von 20 Franken und für jeden Bienenstand ist ein Beitrag von vier Franken zu entrichten. Der Regierungsrat hat die entsprechende Anpassung der kantonalen Tierseuchenverordnung am 12. März 2021 verabschiedet.

Simon Gisler von der Arbeitsgruppe des VLI ist zufrieden: «Angesichts des hohen gesellschaftlichen Nutzens, welche die Bienen durch ihre Bestäubungsleistung erbringen, freuen wir uns, hier eine gemeinsame Lösung gefunden zu haben.»

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