Knatsch um Freilaufzone am Tribschenhorn

Luzerner Hundehalter ziehen vor Bundesgericht

Hundefreunde sind nicht zufrieden damit, wie die geplante Freilaufzone aussehen soll. (Bild: pze)

Die Stadt Luzern plant am Tribschenhorn den Bau einer Hundefreilaufzone. Diese sei für eine artgerechte Hundehaltung viel zu klein und hätte zudem einen generellen Leinenzwang im umliegenden Gebiet zur Folge, finden die Mitglieder des Vereins Pro Hund Tribschen. Sie ziehen nun vor Bundesgericht.

Das Tribschenhorn ist seit jeher ein beliebtes Naherholungsgebiet für weite Teile der Luzerner Bevölkerung. Gemäss bisheriger Praxis gewähren Hundehalter ihren Tieren auf diesem Areal Freilauf, «ohne dass es dabei je zu nennenswerten Zwischenfällen oder Sanktionsandrohungen seitens der öffentlichen Hand gekommen ist», schreibt der Verein Pro Hund Tribschen in einer Mitteilung.

Sie wollen einen artgerechten Hundefreilauf

Der Verein Pro Hund Tribschen setze sich dafür ein, dass ein artgerechter Hundefreilauf rund um das Tribschenhorn auch zukünftig erhalten bleibe. Dass die Stadt Luzern auf dem genannten Areal den Hundefreilauf mit dem Bau einer durch Zäune, Hecken und Gräben abgegrenzten Zone arg beeinträchtigen möchte, werde von den Hundehaltern nicht unterstützt.

«Das friedliche und tolerante Miteinander am Tribschenhorn wird durch die Ausgrenzung freilaufender Hunde unnötig gestört», schreiben die Hundefreunde. Deshalb haben Mitglieder des Vereins Pro Hund Tribschen am 23. Juli 2018 Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen das städtische Bauvorhaben eingereicht (zentralplus berichtete).

Hundefreilaufzone bedingt Leinenzwang

Das Kantonsgericht Luzern ist auf diese Beschwerde nicht eingetreten. Das Gericht war der Meinung, dass die Beschwerdeführenden durch die geplante Hundefreilaufzone nicht negativ betroffen und somit nicht einsprachelegitimiert seien. «Die Frage, ob auf dem restlichen Tribschenhornareal ein Leinenzwang gilt, könne gemäss Gerichtsurteil offenbleiben, da dieser Aspekt nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens sei», so der Verein.

Diese Argumentation überzeuge in keiner Weise. Das Kantonsgericht selbst halte in seinem Urteil fest, dass eine Hundefreilaufzone nur dann Sinn mache, wenn ringsum Leinenpflicht herrsche, «was eine massive Beeinträchtigung der seit Jahrzehnten bewährten Praxis des Hundefreilaufs am Tribschenhorn bedeuten würde», so der Verein Pro Hund Tribschen.

Aus diesem Grund ziehen die Beschwerdeführenden das Kantonsgerichtsurteil nun ans Bundesgericht weiter.

Die Stadt billige es, dass Hunde zu wenig bewegt würden

Es sei offensichtlich, dass die Folge des Leinenzwangs auf dem übrigen Areal nicht vom streitgegenständlichen Bauvorhaben getrennt werden könne. Darüber hinaus gelte es zu beachten, dass die Dimension der geplanten Freilaufzone in keiner Weise den Anforderungen einer artgerechten Hundehaltung entspricht, «womit die Stadt Luzern billigend in Kauf nimmt, dass die Hunde im Einzugsgebiet zu wenig bewegt und beschäftigt werden», so die Hundefreunde.

Verein fordert mehr Eigenverantwortung

Mit oder ohne Leine seien Hunde unter Kontrolle zu führen, wie dies in Hundekursen erlernt werde. Der Verein Pro Hund Tribschen setze hier auf die Eigenverantwortung des Hundehalters.

«Die politische Durchsetzung untauglich kleiner Freilaufzonen zur Rechtfertigung des generellen Leinenzwangs wird zu einer Beeinträchtigung des Sozialverhaltens von Hunden führen», ist der Verein überzeugt. Innerhalb von Freilaufzonen könne sich unter Hunden territoriales Verhalten entwickeln.

Viele Hundehalter würden zu kleine Hundefreilaufzonen daher meiden. «Zudem brauchen ausgewachsenen Hunde nicht in erster Linie Spielplätze, sondern die Möglichkeit, sich auf natürlichen Wegen frei zu bewegen und anderen Hunden zu begegnen», so Pro Hund Tribschen weriter. Sowohl an der Leine als auch in kleinen Freilaufzonen sei dies nicht möglich.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Philipp
    Philipp, 17.09.2019, 16:21 Uhr

    Wenn dem Verein die Freilaufzone zu klein ist dann sollen Sie dafür kämpfen, dass diese grösser wird. Aber eine Leinenpflicht ausserhalb muss bestehen bleiben. Sonst braucht auch keine Freilaufzone. Ich war früher als Kind und Jugendlicher gerne am Tribschenhorn. Leider hat das Ausmass an Hunden über die Jahre so stark zugenommen dass ich mich dort einfach nicht mehr wohl fühle. Ich wurde bereits von Hunden gebissen (Nicht am Tribschenhorn!) Und wenn ich dann Aussagen höre wie «Man setzt auf die Eigenverantwortung von des Hundehalters» kann ich nur lachen. Es mag sein dass viel Ihren Hund unter Kontrolle haben. Es gibt jedoch genügend andere Halter die keine Ahnung von Hundeerziehung haben oder nie in einem Kurs waren.
    Und genau diese Hunde sind schlussendlich das Problem. Und der Schaden wenn etwas passiert hat am Ende nicht der Hund oder der Besitzer. Es ist der unbeteiligte der einfach nur dort seine Freizeit verbringt.
    Von daher, Freilaufzone des Tierwohls wegen: JA
    Leinenpflicht ausserhalb: JA

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    • Profilfoto von Joseph de Mol
      Joseph de Mol, 17.09.2019, 17:02 Uhr

      Richtig gefolgert Philipp. Und à propos nicht mehr wohl fühlen. Seit einigen Jahren grassiert in Sachen Hunde ein neuer, beängstigender Trend, den ich bereits dutzendfach selber beobachten konnte: Kampfhunde (Bullterrier, Staffordshire-Terrier, Bullmastiff, Bordeauxdogge usw.) werden v.a. bei ganz jungen Hundehaltern immer beliebter. Ich fühle mich in der Gegenwart solcher Hunde, wenn sie unangeleint sind ganz besonders, nicht nur nicht wohl, sondern massiv bedroht!!

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  • Profilfoto von Joseph de Mol
    Joseph de Mol, 17.09.2019, 11:22 Uhr

    …das mit der «bewährten Praxis» am Tribschenhorn sehe ich ein «bisschen» anders. Bewährt aus der Sicht der Hundehalter. Alle anderen kucken in die Röhre! Lassen wir das BG entscheiden!

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