Fall von Kindsmissbrauch vor dem Kriminalgericht

Luzerner hat sich am Sohn seiner Freundin vergriffen

Eingang des Kriminalgerichts Luzern

(Bild: zvg)

Das Kriminalgericht Luzern verurteilt einen 48-Jährigen Schweizer zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Jahren. Der Mann hat einen knapp 10-jährigen Buben sexuell missbraucht und heimlich Filme von ihm gemacht – unter anderem in der Umkleidekabine des Hallenbads.

Es ist wohl etwas vom Schlimmsten, was einer Mutter passieren kann: Man findet einen neuen Partner, mit dem sich der Sohn gut zu verstehen scheint – und irgendwann stellt sich heraus, dass dieser Mann das Kind sexuell missbraucht.

Das Strafrecht kann nicht wieder gut machen, was solche Taten in einem Kind anrichten. Aber die Gerichte können die Täter zur Rechenschaft ziehen und verurteilen. Und genau dies hat das Kriminalgericht mit einem Urteil getan, das nun veröffentlicht wurde.

Der Mann hatte einen zehnjährigen Buben, den Sohn seiner Lebenspartenerin, heimlich auf der Toilette und in der Umkleidekabine im Hallenbad gefilmt. Zudem hat er ihn mehrfach sexuell missbraucht. Aus Rücksicht auf das Opfer und seine Familie werden an dieser Stelle keine Details genannt. 

Das Kriminalgericht verurteilt den 48-Jährigen wegen mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher Pornografie und der mehrfachen Verletzung des Geheim- und Privatbereichts durch Aufnahmegeräte.

Weil er zudem seine Zwergbartgame – Reptilien, die er als Haustiere hielt – verhungern liess, ist er auch noch der Tierquälerei schuldig. Eine 2012 bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von sechs Monaten soll zudem durch den Rückfall nun vollzogen werden, so dass der Mann insgesamt für vier Jahre hinter Gittern soll. Zuerst soll er sich allerdings einer stationären Therapie in einer geschlossenen Einrichtung unterziehen.

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