Neu gibts jährliche Lohnverhandlungen

Luzerner Gesundheitspersonal stimmt für Gesamtarbeitsvertrag

Die Mitarbeiterinnen des Luzerner Kantonsspitals sprechen sich deutlich für einen neuen Gesamtarbeitsvertrag aus. (Bild: Symbolbild zvg)

Bei der Abstimmung über einen Gesamtarbeitsvertrag sprechen sich die Mitarbeitenden des Luzerner Kantonsspitals und der Luzerner Psychiatrie deutlich für die Einführung eines solchen Vertrags aus. Damit tritt der zwischen den Arbeitgeberinnen und der Verhandlungsgemeinschaft ausgearbeitete Vertrag per 1. Juli 2022 in Kraft.

Im Zusammenhang mit der Umwandlung des Luzerner Kantonsspitals (Luks) und der Luzerner Psychiatrie (Lups) in gemeinnützige Aktiengesellschaften hat der Luzerner Kantonsrat im neuen Spitalgesetz festgehalten, dass die Sozialpartner den Mitarbeitenden einen Entwurf eines Gesamtarbeitsvertrags zur Abstimmung unterbreiten. Über diesen haben die Mitarbeitenden der beiden Gesundheitsinstitutionen nun abgestimmt.

Das Abstimmungsresultat fiel deutlich aus: 89,7 Prozent des Kantonspitals und 78,3 Prozent der Psychiatrie sprechen sich für die Einführung eines GAV aus. Die Stimmbeteiligung betrug beim Luks 53. und bei der lups rund 40 Prozent. Damit tritt der ausgehandelte GAV per 1. Juli 2022 in Kraft.

Der GAV regelt als Vertrag zwischen der Arbeitgeberin und den Personalverbänden/Gewerkschaften die Anstellungsbedingungen. Inhaltlich entsprechen die arbeitsvertraglichen Bestimmungen im GAV für das Luks und die Lups den heute geltenden Anstellungsbedingungen. Diese betreffen namentlich die Regelungen zur Arbeitszeit, die Urlaubs- und Ferienansprüche, Lohn und Zulagen, das Dienstaltersgeschenk, die Lohnfortzahlung im Falle der Arbeitsverhinderung sowie die Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden. Auch der Kündigungsschutz orientiert sich an der bisherigen Regelung.

Was ist neu im GAV?

Neu vertreten die Personalverbände/Gewerkschaften im Bereich der Anstellungsbedingungen als Vertragsparteien die Interessen der Mitarbeitenden im Austausch mit der Arbeitgeberin. Die aktuellen Regelungen werden durch den GAV abgelöst. Künftig führen die Vertragsparteien jährliche Lohnverhandlungen, der abschliessende Entscheid über die definitive Festsetzung der Lohnmassnahmen liegt aber weiterhin beim Verwaltungsrat der jeweiligen Unternehmung.

Vom GAV ausgenommen sind höheres Führungs- und Fachkader sowie bestimmte Berufsgruppen, beispielsweise Studierende und Lernende. Für das höhere Kader regeln das Luks und die Lups die Anstellungsbedingungen in einem separaten Kaderreglement.

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