Bundesgerichtsurteil zu Aufgaben- und Finanzreform

Luzerner Gemeinden sind stinksauer auf Regierung

Auch in der Stadt Luzern ist der Ärger über den Kanton gross. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Das Bundesgericht beurteilt den «Steuerdeal» zwischen Gemeinden und Kanton als nicht rechtens. Betroffene Gemeinden fordern von der Kantonsregierung nun ein deutlicheres Bekenntnis zu ihren Fehlern – und wollen Geld.

Vitznau, Meggen und Luzern hatten beim Bundesgericht eingeklagt, dass der Steuerfussabtausch im Rahmen der Aufgaben- und Finanzreform 18 einen unzulässigen Eingriff in die Gemeindeautonomie darstelle. Sie hatten Recht bekommen, dass ein verordnetes Verbot, die Steuern zu erhöhen, nicht zulässig ist (zentralplus berichtete)

In einer Mitteilung schlägt die Stadt Luzern nun gemeinsam mit den Gemeinden Dierikon, Eich, Greppen, Mauensee, Meggen, Neuenkirch, Schenkon, Sursee, Vitznau und Weggis deutliche Töne an: Die Gemeinden nennen die Verletzung der Verfassung einen «schwerwiegenden Verstoss».

Man hätte «zumindest erwarten können, dass der Kanton in seiner Medienmitteilung und im Schreiben an die Gemeinden die bundesgerichtliche Feststellung akzeptiert und ein versöhnliches Signal gesendet hätte», heisst es in dem Schreiben. Dass der Entscheid des Bundesgerichts für den Kanton ohne Konsequenzen bleibe, sei aus Sicht der AFR-18-Gemeinden «stossend».

Gemeinden sehen mehrheitlich von nachträglicher Erhöhung ab

Obwohl nun eine nachträgliche Steuerfusserhöhung möglich wäre, verzichten die meisten Gemeinden wohl aufgrund des Prozederes inklusive obligatorischem Referendum darauf. Die Umsetzung sei «zeitlich, politisch, rechtlich und administrativ», kaum noch machbar, die Budgets 2020 sind längst verabschiedet, die Auswirkungen der Corona-Pandemie würden die Steuerzahler zusätzlich belasten.

Die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR 18) verfehle ihre Wirkung schlicht, fassen die Gemeinden zusammen. Die akzeptierte Mehrbelastung der Gemeinden von 60 Franken werde massiv überschritten. «Deshalb fordern die AFR-18-Nein-Gemeinden vom Kanton rasche und zwingend notwendige Korrekturen und finanzielle Kompensationen.»

Konkret: Der 50:50-Ertragsteiler zwischen Kanton und Gemeinden soll ab 2022 bei den Sondersteuern wieder gelten. Die Gemeinden sollen zudem am Kantonsanteil der direkten Bundessteuern beteiligt werden – und zwar mit der Hälfte der Mehreinnahmen, die seit der nationalen Steuerreform (STAF) bei den Kantonen anfallen.

Mit einer dringlichen Anfrage fordert Kantonsrat Urs Brücker (GLP) zudem für die Session vom 22. und 23. Juni die Beantwortung der «vielen offenen Fragen».

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