Rückwirkende Forderungen

Luzerner Gastronomen sind enttäuscht

Die Gastronomie wird im Regen stehen gelassen. (Bild: Symbolbild Abobe stock)

Gastroluzern ist enttäuscht über die neuen Beschlüsse des Bundes. Die Hürde für die Härtefallregelung sei zu hoch angesetzt.

Die Verzweiflung in der Luzerner Gastronomie steigt von Tag zu Tag, heisst es in einer Medienmitteilung von Gastroluzern. Die Härtefallregelung könne praktisch kein Wirt beantragen, da die Hürde des definierten Umsatzeinbruchs zu hoch angesetzt sei. Verschärfend komme hinzu, dass nur 10% der Härtefallgelder als à fond perdu-Beiträge ausbezahlt werden und dies erst im Februar.

Die Luzerner Gastronomen stellen deshalb rückwirkende Forderungen vom Bund und Kanon per 01. Dezember. Etwa eine Umsatzentschädigung in der Restauration sollen 30 Prozent des Vorjahresmonats ausbezahlt werden. Zusätzlich soll der Kanton die Gastronomie bei der Suche von Lösungen bei den Mieten unterstützten und die Härtefallregelung soll angepasst werden.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


1 Kommentar
  • Profilfoto von Raymond
    Raymond, 20.12.2020, 10:59 Uhr

    Absolut verständlich. Man kann nicht nur dicht machen und die Branche nicht unterstützen. Also ist jetzt schnelle unbürokratische Hilfe seitens des Kantons gefordert.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon