Gastroluzern ist enttäuscht über die neuen Beschlüsse des Bundes. Die Hürde für die Härtefallregelung sei zu hoch angesetzt.
Die Verzweiflung in der Luzerner Gastronomie steigt von Tag zu Tag, heisst es in einer Medienmitteilung von Gastroluzern. Die Härtefallregelung könne praktisch kein Wirt beantragen, da die Hürde des definierten Umsatzeinbruchs zu hoch angesetzt sei. Verschärfend komme hinzu, dass nur 10% der Härtefallgelder als à fond perdu-Beiträge ausbezahlt werden und dies erst im Februar.
Die Luzerner Gastronomen stellen deshalb rückwirkende Forderungen vom Bund und Kanon per 01. Dezember. Etwa eine Umsatzentschädigung in der Restauration sollen 30 Prozent des Vorjahresmonats ausbezahlt werden. Zusätzlich soll der Kanton die Gastronomie bei der Suche von Lösungen bei den Mieten unterstützten und die Härtefallregelung soll angepasst werden.
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Raymond, 20.12.2020, 10:59 Uhr Absolut verständlich. Man kann nicht nur dicht machen und die Branche nicht unterstützen. Also ist jetzt schnelle unbürokratische Hilfe seitens des Kantons gefordert.
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