Selbstversuch als Telefonverkäuferin

Luzerner Firma ködert Kranke und Arbeitslose

An der Bahnhofstrasse in Luzern wird das Geschäft betrieben. (Bild: mag)

Ein Luzerner Unternehmen wirbt mit flexiblen Arbeitszeiten und der Möglichkeit, von Zuhause aus zu arbeiten. Doch vor allem eines dürfte Arbeitssuchende dazu bringen, sich auf die vielversprechenden und zugleich nichtssagenden Inserate zu melden: die Aussicht auf schnelles Geld. Wie die Recherchen von zentral+ zeigen, werden aber nicht nur potentielle Mitarbeitende um ihr Geld gebracht. Auch Kunden werden mit rechtlich fragwürdigen Heilversprechen verführt. Nach unseren Recherchen werden nun die zuständigen Behörden aktiv.

In verschiedenen Gratis-Anzeigern, zum Beispiel der «Barni Post» oder dem «Anzeiger Luzern», aber auch in der Printausgabe des «Tages-Anzeiger» und auf bekannten Jobplattformen im Internet findet man die Inserate der Versandgroup Holding AG. Gesucht werden Telefonisten, denen eine spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit angeboten wird. Durch eine gründliche Schulung und den Verkauf von «einzigartigen und beliebten» Produkten über das Telefon seien Erfolg und gute Verdienstmöglichkeiten garantiert. zentral+ nutzte die Gelegenheit zu erfahren, was hinter solchen Inseraten steckt.

Falschinformationen als Köder

Auf die telefonische Bewerbung folgte ein zehnminütiges Vorstellungsgespräch. Und schon war die Einladung zu einem Probearbeitstag im Callcenter an der Luzerner Bahnhofstrasse in der Tasche. Das Callcenter wird von der Confomed Luzern GmbH betrieben. Nach der Lektüre der Schulungsunterlagen und ein paar Verkaufsgesprächen ab Tonband konnte man sich sogleich selbst als Telefonverkäufer versuchen.

In den Schulungsunterlagen, die ausdrücklich nicht nach Hause mitgenommen werden dürfen, ist festgehalten, was man den Gesprächspartnern am anderen Ende der Leitung zu sagen hat. Während die Unterlagen vor einem liegen, werden vom Computer scheinbar zufällig Nummern aus der ganzen Schweiz angewählt. Dass es sich dabei kaum um eine zufällige Auswahl handelt, wird schnell klar. Man spricht ausschliesslich mit älteren Menschen. Diese wohnen teils sogar in einem Altersheim.

Der Vorgesetzte hörte die geführten Gespräche teilweise mit. War er nicht gerade selbst als Telefonverkäufer beschäftigt, kontrollierte er die anderen Mitarbeitenden und gab ihnen Tipps, wie sie die potentiellen Kunden besser um den Finger wickeln können. So wird beispielsweise zu einem aggressiveren Vorgehen geraten. Schliesslich sei man eine Verkäuferin und keine Kundendienstmitarbeiterin.

Seit Jahren bekanntDie Confomed Luzern GmbH, bei der zentral+ Einsicht in die Geschäftspraxis hatte, wurde am 22. Mai 2013 ins Handelsregister eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen von Roland De Vallier, der auch die Geschäfte der Naturheilpraxis Lindaren in Winterthur führt. Und neben Tätigkeiten bei 16 weiteren Firmen auch als Verwaltungsrat bei der Lindberg med AG (neu: Lindaren med AG) amtet.Bereits im Jahr 2009 berichtete der «Kassensturz» über die Versandgroup, deren Sitz laut Handeslregister in Lutzenberg (AR) liegt. Auf der Webseite wird eine St. Galler Adresse angegeben. Vorwurf: Per Telefon würden älteren Menschen nutzlose Rheumaprodukte und überteuerte Vitaminpräparate angedreht. Zur Gruppe, die nach eigenen Angaben rund 200 Mitarbeitende in fünf Schweizer Städten beschäftigt, gehört ein kaum durchschaubares Geflecht von Firmen, deren Namen sich im Verlauf der Jahre immer wieder geändert haben. So auch an der Bahnhofstrasse in Luzern, wo derzeit die Confomed Luzern GmbH ihren Sitz hat, die bis vor kurzem noch Prima Vital GmbH hiess. Das Geschäftsmodell dieser Firmen blieb jedoch trotz neuem Namen dasselbe: Es werden überteuerte Produkte auf fragwürdige und gar illegale Weise per Telefon verkauft.
Um potentielle Käufer in ein Telefongespräch zu verwickeln, wird vorerst auf eine Falschinformation zurückgegriffen. Es wird auf nicht eingelöste Gutscheine oder eine Informationsbroschüre über «gesunde Ernährung» aufmerksam gemacht, die angeblich kürzlich per Post an die Person am Telefon verschickt wurden. Tatsächlich jedoch haben weder diese Gutscheine noch die Broschüre je existiert – weder im Briefkasten noch im Altpapier, wo die zugesandten Briefe angeblich gelandet seien, wenn jemand explizit verneint, jemals Post von einer den beteiligten Firmen erhalten zu haben. Insofern wird die Gelegenheit auch genutzt, die Produkte unmittelbar am Telefon vorzustellen. Und eine weitere Unwahrheit nachzulegen.

Wundermittel gegen Krebs

Es wird nicht davor zurückgeschreckt, den vorwiegend älteren Menschen am Telefon zu versichern, dass die angebotenen Nahrungsergänzungsmittel eine vorbeugende oder gar heilende Wirkung bei sämtlichen Krankheiten aufweisen, die im Alter auftreten können. Die Wundermittel sollen gegen Bluthochdruck, Sehschwäche, Alzheimer, Parkinson und sogar gegen Krebs helfen – gemäss den Schulungsunterlagen sogar besser als eine Chemotherapie. Die angebotenen Kurkuma-Kapseln (oder Gelbwurz, ein aus der südasiatischen Küche bekanntes Gewürz) sollen also schaffen, was durch eine Chemo nicht möglich ist: Die kranken Zellen gezielt zu bekämpfen.

Bei Fragen zu den wundersamen Nahrungsergänzungsmitteln wurde, wie bei allen Fragen, die sich an jenem Tag ergaben, harsch abgeblockt. Man müsse schon hundertprozentig hinter den Produkten stehen, um sie verkaufen zu können. Ansonsten sei man nicht für den Job geeignet und solle besser gleich gehen. Skepsis sei nicht die richtige Einstellung, so die Antwort des Vorgesetzten. Man solle selbst eine Tablette schlucken, falls man glaube, dass mit den Produkten etwas nicht stimme, meinte er – und streckte dazu die geöffnete Dose entgegen. Wir lehnten ab.

Obwohl das Bundesamt für Gesundheit (BAG) grundsätzlich keine Stellungnahmen zu einzelnen Produkten oder Firmen abgibt, zeigt sich, dass von der Heilmittelbehörde im April dieses Jahres zwar ein Produkt der Firma Lindberg zugelassen wurde. Alle anderen Produkte, die von der Versandgroup in der Schweiz vertrieben werden, besitzen jedoch keine Zulassung als Heilmittel. Daher kann es sich somit nur um Vitamine, Mineralstoffe und gesetzlich zulässige Nährstoffe handeln, die frei gehandelt werden dürfen. So wie jedes andere normale Lebensmittel auch.

Gesetz verbietet Heilsversprechungen

Als Telefonverkäufer der Versandgroup empfiehlt es sich, bei der Arbeit jegliche Ethik soweit möglich beiseite zu lassen. Zumal es selbst für einen Laien offensichtlich ist, dass es kaum legal ist, für den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln derartige Heilversprechen abzugeben. «Gemäss der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung ist es verboten, Lebensmitteln Eigenschaften zuzuordnen, welche eine Krankheit lindernde, eine Krankheit vorbeugende, verhütende oder heilende Wirkung haben sollen», bestätigt Eva van Beek vom Bundesamt für Gesundheit. Darunter fallen auch Nahrungsergänzungsmittel. Darüber hinaus: «Anpreisungen, die den betroffenen Personen vorgaukeln, dass sie besser sind als eine Therapie, sind grob täuschend und nach Art. 18 des Lebensmittelgesetzes verboten.» Auch gemäss dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind solche Versprechungen strafbar.

Anina Hanimann von der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) verweist auf das geltende Recht. «Seit der Revision des UWG ist es uns möglich, Strafanzeige gegen die besagten Unternehmen einzureichen. Voraussetzung ist, dass dazu mehrere Meldungen eingegangen sind.» Allerdings sei es sehr schwierig, der Unternehmen habhaft zu werden. «Oftmals tauchen sie unter und führen ihre Geschäfte dann unter einem anderen Namen fort», so Hanimann.

Dies ist auch im vorliegenden Fall nicht anders. Vor Monatsfrist reichte der SKS eine Strafanzeige gegen die Prima Vital GmbH ein, die mittlerweile jedoch bereits den neuen Namen Confomed Luzern trägt. Dies allerdings nicht wegen Verstössen gegen das Lebensmittelgesetz. Sondern aufgrund unerwünschter Werbeanrufe trotz Sterneintrag, was laut dem UWG ebenfalls verboten ist.

Zuständig für die Kontrolle solcher Anpreisungen ist der Kantonschemiker. Die Kontrolle sei jedoch schwierig, da beim Telefonverkauf verbal Dinge versprochen werden, die öffentlich so nicht zugänglich sind. «Um verwaltungsrechtliche Massnahmen einzuleiten, benötigen wir möglichst klare Fakten», sagt der Luzerner Kantonschemiker Silvio Arpagaus. Daher sei man auch auf Indizien angewiesen, die von Personen gemeldet werden. Der Kantonschemiker hat die Recherche von zentral+ zur Kenntnis genommen. «Wir werden dem im Rahmen unserer amtlichen Aufgabe nachgehen», so Arpagaus.

Arbeitsrechtliche Grauzone

Wer sich bereit erklärt, ältere Menschen mit irreführenden Aussagen in ein Gespräch zu verwickeln, ihnen überteuerte Vitaminpräparate zu verkaufen und dabei Heilsversprechungen abzugeben, muss verzweifelt auf der Suche nach Arbeit sein. Dies weiss sich die Versandgroup zu Nutzen zu machen, wie unser Selbstversuch zeigt. Potentielle neue Mitarbeitende werden tagelang ohne Lohn beschäftigt. Erst wenn neue Mitarbeitende während ihrer unentgeltlichen Probezeit ihr Verkaufstalent unter Beweis stellen können, erhalten sie – vielleicht – eine Anstellung.

Während die Versandgroup auf diese Weise die Möglichkeit hat, umsatzgenerierende Telefonisten unter Vertrag zu nehmen, gehen viele Neulinge leer aus. Sie gelten für den Job als «ungeeignet» – und werden so nach Tagen der Fronarbeit wieder vor die Tür gestellt. Die Vermutung liegt nahe, dass bei der Confomed Probearbeiter systematisch dazu eingesetzt werden, Produkte zu verkaufen, ohne dass dafür ein Lohn bezahlt werden muss. Kommt dazu, dass Stellenlose – in der Hoffnung auf eine Festanstellung – besonders motiviert bei der Sache sind.

«Sofern vorher zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitgeber nichts anderes abgemacht wurde, so kann davon ausgegangen werden, dass die Probearbeit unentgeltlich geleistet wird», erklärt Marco Sigrist vom Arbeitsgericht Luzern. Im Gesetz finden sich keine Angaben über die maximal zulässige Anzahl von Probearbeitstagen. «Wenn ein Arbeitgeber aber Sinn und Zweck der Probearbeitstage ausnützt, so kann darin ein Rechtsmissbrauch vorliegen», so Sigrist weiter.

Wunsch nach weiterem «Probetag»

Für die Versandgroup scheint genau dies ein lukratives Geschäftsmodell zu sein. Dass an Probearbeitern verdient wird, zeigt auch das Beispiel von Fabio*, der gemeinsam mit zentral+ einen Probetag bei der Confomed absolvierte. Er tat dies halbwegs erfolgreich. Anders als zentral+ brachte er eine dreimonatige Kurkuma-Kur im Wert von 139 Franken an die Frau.

Festangestellte Verkäufer erhalten neben einem Stundenlohn von 30 Franken eine fünfprozentige Verkaufsprovision. Dass dieses Geschäftsmodell nur schwer aufgehen kann, zeigen die Erträge an unserem Probetag. Produkte im Wert von weniger als 800 Franken konnten abgesetzt werden. Dafür haben acht bezahlte Telefonisten sieben Stunden gearbeitet.

Und Fabio? Nach sieben Stunden Arbeit forderte man ihn zu einem zweiten Probetag auf. Grund: Man müsse seine Eignung für den Job abschliessend beurteilen können – selbstverständlich ohne Bezahlung. «Ich bin jedoch nicht mehr hingegangen», sagt Fabio. «Mir war an diesem Tag sehr unwohl. Für solch dubiose Geschäfte will ich mich nicht ausnützen lassen.»

Die Versandgroup wie auch die Confomed Luzern verzichteten darauf, gegenüber zentral+ eine Stellungnahme abzugeben.

*Name geändert

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1 Kommentar
  • Profilfoto von marbain
    marbain, 21.10.2013, 15:20 Uhr

    Gespannt auf weitere «Enthüllungen» von zentralplus.

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