Urteil Kriminalgericht

Luzerner Duftsäckli-Dealer ist aufgeflogen

Mit Marihuana lässt sich viel Geld verdienen - allerdings illegal.

(Bild: flickr/photos/dankdepot)

15 Monate bedingt: Während Jahren verkaufte ein Schweizer Marihuana und Haschisch in seinem Laden in der Stadt Luzern und machte massiv Gewinn damit. Die Polizei fand bei ihm auch viel Bares – das hatte allerdings noch einen anderen Grund.

Bei ihm lief vieles unter dem Ladentisch. Ein 57-jähriger Schweizer hat sich der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz strafbar gemacht. Am Donnerstag musste er sich nun vor dem Kriminalgericht verantworten. Anklage und Verteidigung haben sich auf ein abgekürztes Verfahren geeinigt, der Angeklagte wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt.

Von Oktober 2009 bis April 2014 hat der Angeklagte in seinem Geschäft Marihuana und Haschisch erworben, besessen und veräussert. Durch den gewerbsmässigen Handel hat er grossen Umsatz mit erheblichem Gewinn erzielt – bis die ganze Sache aufflog.

Raues Umfeld im Drogen-Business

Der Angeklagte zeigte in der Gerichtsverhandlung Reue. Er sei nun froh, dass die Sache vom Tisch ist und er nicht mehr von «dubiosen Leuten» belästigt würde. Im Schlusswort bekräftigte er vor allem die schlechten Erfahrungen mit Personen aus dem Balkan. So sei er während seiner «Händlerzeit» mehrfach Opfer von Gewalt und Diebstählen geworden.

Im persönlichen Gespräch mit zentral+ unterstrich der Angeklagte seine Äusserungen aus dem Gerichtssaal. Es sei gut möglich, dass ihn seine Kunden verpfiffen hätten. So hätte seine Kundschaft den polizeilichen Eingriff richtiggehend provoziert, indem sie etwa vor seinem Geschäft grosse Bargeldmengen umherreichte oder sich sonst auffällig verhielt. Die Polizei habe bei der Hausdurchsuchung auch erwähnt, dass sie nicht von sich aus, sondern aufgrund mehrerer Anzeigen eingegriffen habe.

Kein grosser Schlag gegen das Drogenkartell

Alles in allem glaubt er, dass der Staatsanwaltschaft nur ein kleiner Fisch ins Netz ging. Drogenkonsum sei ein gesellschaftliches Problem und wer konsumiert, muss sich den Stoff irgendwo erwerben. Heute geschehe dies einfach an einem anderen Ort.

Die Polizei hat bei der Hausdurchsuchung übrigens circa 39’000 Franken «Delikt-Geld» beschlagnahmt. Dieses fällt nun an den Staat, die eingezogenen Gegenstände, Drogen und Utensilien werden vernichtet. Weiter hat die Polizei 152’400 Franken Bargeld, das teilweise aus einer Erbschaft stammt, im Geschäft des Angeklagten sichergestellt. Die Ersatzforderungen auf das vermeintliche Schwarzgeld betragen 10’000 Franken, der Rest wird mit Abschluss der Gerichtsverhandlung an den Angeklagten zurückgegeben.

Drogenshops sind kaum der Anfang des Übels

Vor einigen Jahren waren solche Laden-Verkäufe zwar illegal, wurden aber mehr oder weniger geduldet. Mit der Aktion «Greenfire» setzte die Polizei 2007 den Hanf-Verkäufen ein Ende (zentral+ berichtete). Auf den Konsum von sogenannten leichten Drogen wie Marihuana hatte die Aktion «Greenfire» wohl wenig Auswirkungen. Ob die von der Polizei geschlossenen Verkaufsstellen wirklich schlechter waren als der illegale Verkauf unter der Hand, ist eine politische Frage. Auch der Verurteilte ist überzeugt, dass in dieser Frage endlich für Klarheit gesorgt werden sollte – eine Legalisierung favorisiert er.

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