Regierung läuft mit Steuererhöhungen auf

Luzerner Bürgerliche gegen Korrektur der Steuerstrategie

Marcel Schwerzmann präsentierte diesen Freitag die Rechnung 2017.

(Bild: les)

Die Luzerner Regierung will die Steuern für Firmen und Reiche erhöhen. Die bürgerliche Mehrheit in der zuständigen Kommission setzt jedoch den Rotstift an. Ihr gehen viele Vorschläge viel zu weit – zudem verlangt sie, die Steuererhöhungen nur befristet einzuführen.

Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat unter dem Vorsitz von Rolf Born (FDP, Emmen) die Steuergesetzrevision 2020 vorberaten. Die Regierung plant eine Feinjustierung der Steuerstrategie und sieht Steuererhöhungen für Firmen und Reiche vor. Die Steuergesetzrevision ist die Anschlussgesetzgebung an die Unternehmensreform des Bundes.

Kommission gehen einzelne Massnahmen zu weit

Für die bürgerlichen Parteien der Kommission gehen einzelne Massnahmen der Regierung zur Steuergesetzrevision 2020 zu weit. Folgende Anträge wurden laut einer Mitteilung beschlossen:

  • Keine Erhöhung des Gewinnsteuersatzes: Die Regierung schlägt vor, den Gewinnsteuersatz der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften von 1,5 Prozent auf 1,6 Prozent des Reingewinns zu erhöhen. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat hingegen die Beibehaltung von 1,5 Prozent.

  • Vermögenssteuern: Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Erhöhung der Vermögenssteuer auf 1,0 Promille fand bei der WAK keine Unterstützung. Die Kommission beantragt eine Vermögenssteuer von 0,875 Promille, mit einer zeitlichen Befristung auf vier Jahre. Danach soll der Vermögenssteuertarif wieder auf die 0,75 Promille gesenkt werden. Die Befristung ist aus Sicht einer grossen Mehrheit der Kommission verantwortbar. Im Weiteren soll die maximale Gesamtbelastung der Vermögenssteuern aus Sicht der WAK bei 3,5 Promille liegen – und nicht bei 4 Promille gemäss Regierungsvorschlag. Nach vier Jahren soll auch hier wieder der heutige Stand von 3 Promille gelten.
  • Erhöhung steuerfreie Beträge Reinvermögen: Die von der Regierung vorgeschlagene Verdoppelung der Freibeträge geht der Kommission zu weit. Die WAK beantragt dem Kantonsrat lediglich eine Erhöhung der Freibeträge um 25 Prozent (125’000 Franken für in ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige, 62’500 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen, 12’500 Franken für jedes abzugsberechtigte Kind).

Für eine Kommissionsminderheit sind die Anträge aus finanzpolitischer Sicht nicht tragbar. Es dürfte sich dabei um SP, Grüne und Grünliberale handeln. Da die Botschaften AFR 18 und Steuergesetzrevision 2020 voneinander abhängig sind, ist ein Teil der Kommission der Auffassung, dass die beiden Vorlagen in der zweiten Lesung zusammen behandelt werden müssen.

Die Vorlage wird voraussichtlich in der Januar-Session des Kantonsrates behandelt.

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