Zur Deckung von Kosten für die Hilfe Dritter

Luzerner beziehen mehr Hilflosenentschädigung

In einer schwarzen Mappe fand ein Mann letzte Woche Bargeld im Wert von rund 17'000 Franken.

Vergangenes Jahr bezogen 3153 Personen aus dem Kanton Luzern Hilflosenentschädigung. Damit liegt der Kanton Luzern leicht über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt.

Vergangenes Jahr bezogen 3153 Personen aus dem Kanton Luzern Hilflosenentschädigung. 2007 waren es beispielsweise noch 2441 Personen. Das entspricht einem Anstieg von knapp 30 Prozent innerhalb von einer Dekade. Im gesamtschweizerischen Vergleich liegt der Kanton Luzern damit ganz leicht über dem Durchschnitt.

Unabhängig davon, wie hoch das Einkommen oder das Vermögen ist, haben Menschen als AHV-Bezüger Anrecht auf Hilflosenentschädigung, falls die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. «Mit diesen Leistungen können Kosten für die Hilfe Dritter gedeckt werden», sagte Stefano Marinelli, Mitglied der Geschäftsleitung der Ausgleichskasse Luzern gegenüber der «Luzerner Zeitung». Mit diesem Geld wird die alltägliche Pflege durch Fachpersonen, aber auch von Verwandten und Personen aus dem Bekanntenkreis der Betroffenen bezahlt.

Die Hilflosenentschädigung soll,wie Marinelli ausführt, dazu beitragen, dass einerseits die sozialen Kontakte aufrechterhalten werden und andererseits ermögliche es, dass ältere Menschen länger zuhause bleiben können. Dies trage auch dazu bei, dass die Kosten im Gesundheitswesen gedämpft werden können: Je später ein Mensch ins Heim muss, desto tiefer fallen die Kosten für diese Aufwendungen der Allgemeinheit zur Last.

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