Es droht eine Verurteilung wegen Tierquälerei

Luzerner Bauer soll das Zuhause einer Biberfamilie zerstört haben

Ein Biber klettert auf seinen Damm. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Ein 56-jähriger Landwirt soll mehrere Biberdämme eingerissen und Einzelteile entsorgt haben – ohne sich darum zu scheren, dass die Tiere unter Artenschutz stehen. Nun droht ihm eine saftige Busse.

«Das ist ein Stress», stöhnt der Bauer an diesem Nachmittag im Bezirksgericht Willisau. Und nein, es gehe ihm «nicht gerade super» gibt er in gereiztem Ton zu Protokoll.

Die Frage der Richterin nach seiner Gesundheit gleich zu Beginn der Verhandlung irritiert den Mann offensichtlich. Wie soll es einem schon gehen, wenn man «vor Gericht antraben» muss? Die Frage ist rhetorisch. Dass die Sache an dem Mann nicht spurlos vorbeigeht, hätte man auch so gemerkt. Die Nervösität ist fast mit Händen greifbar.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, er habe im Dezember 2018 an der Rot einen grossen Damm und im nahegelegenen Mühlebach mehrere kleinere Biberdämme zerstört. Damit habe er eine «unbekannte Anzahl Biber ungerechtfertigt in Angst und Schrecken versetzt» – und die Tiere damit überanstrengt.

An diesem Mittwochnachmittag ist es allerdings eher der Bauer, der überanstrengt wirkt. «Ich habe einen Landwirtschaftsbetrieb, der mich saisonal sehr fordert – und jetzt kommt das noch dazu», klagt er. Dass die Richterin im Rahmen der Befragung zur Person auch noch Auskunft zu seiner Ehe will, sieht er nicht ein. «Gut», sei sein Familienleben, meint er. Alles andere ist Privatsache, verrät sein Ton.

Sah der Bauer sein Land gefährdet?

Der Biber war in der Schweiz lange Zeit ausgerottet und steht heute unter Artenschutz. Seit 2006 ist er zurück im Kanton Luzern. Der Bestand ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Anfang 2018, als die Population zuletzt untersucht wurde, waren es auf Kantonsgebiet 75 Tiere.

Quelle: Kantonale Dienststelle Landwirtschaft und Wald.

Besonders wohl fühlen sich die Biber an der Reuss, im Binnenkanal, im Förndlibach, an der Ron, im Rotsee und am Rotbach. Und bei letzterem waren sie dem Bauern ein Dorn im Auge. Das vermutet jedenfalls die Staatsanwaltschaft.

Er schuf extra Lebensraum für die Biber

Der beschuldigte Landwirt streitet das vehement ab. «Ich habe diesem Biberdamm nichts getan», betont er immer und immer wieder. Der Damm neben seinem Hof sei einem Hochwasser zum Opfer gefallen.

«Ich habe extra drei Jahre lang Weiden gesteckt für den Biber, damit er einen Lebensraum hat.» Dies im Rahmen eines Biberschutzprojektes. «Ich war bereit, einen Teil des Lands dafür zu opfern.» Dies wird vom damaligen Projektleiter auch bestätigt.

Im Frühling hätte es schwierig werden können

Kann sich die Haltung innerhalb weniger Jahre dermassen geändert haben? Das klingt zunächst einmal unwahrscheinlich. In der Befragung kommt der Landwirt aber durchaus auf die Probleme zu sprechen, welche die Tiere hätten verursachen können.

«Wenn das Wasser durch den Damm höher wird, staut es Schlamm zurück in die Sickerleitungen. Das Land wäre nass, dann könnte man es nicht mehr bewirtschaften», räumt er ein. Das wäre im Frühling möglicherweise zu einem Problem geworden.

«Der Damm wäre nicht dort gebrochen, wenn es ein Hochwasser gewesen wäre.»

Biologe

Aus diesem Grund meldete der Landwirt den Damm bereits im Oktober offiziell den Behörden. Er erhoffte sich Unterstützung. Daraufhin gingen mehrere Mails hin und her. «Aber direkt schauen kam niemand», erinnert sich der 56-Jährige.

Von Seiten der Berner Behörden, habe es lediglich geheissen, er solle sich melden, wenn ein Problem entsteht. «Aber ich hatte es ja schon gemeldet. Als ich das las, habe ich es sein lassen», sagt er mit einer wegwerfenden Handbewegung. Nahm er die Sache selber in die Hand, als sich seitens der Behörden nichts tat?

Biologe ist überzeugt: Das war ein Mensch

Der Bauer bleibt dabei, dass er das nicht getan habe. Eines Morgens sei der Damm einfach gebrochen gewesen, nachdem es die Tage zuvor stark geregnet habe.

Genau dies bezweifelt der Biologe von Pro Natura, der Jahre zuvor das Biberprojekt geleitet hatte, bei dem auch der beschuldigte Landwirt mitwirkte. Er war anfangs Dezember zufällig in dem Gebiet und stellte die Beschädigung an dem Damm an der Rot und den kleineren Dämmen im Mühlebach fest.

«Man kann ausschliessen, dass ein Mensch, der so mit der Natur verbunden ist, mutwillig einen Biberdamm zerstört.»

Verteidiger

«Der Damm in der Rot wäre nicht an dieser Stelle gebrochen, wenn es ein Hochwasser gewesen wäre. Das wäre in der Mitte oder auf der anderen Seite gewesen, wo die Strömung am stärksten war», sagt der Biologe, der sich seit 11 Jahren beruflich mit den Bibern beschäftigt. Er habe schon hunderte von zerstörten Biberdämmen gesehen und sei sich zu 90 Prozent sicher, dass in diesem Fall menschliches Zutun die Ursache war.

Es droht eine Geldstrafe von fast 6’000 Franken

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung – unter anderem wegen des vorsätzlichen Zerstörens von Dämmen der geschützten Biber und Tierquälerei. Sie möchte den Bauern mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 190 Franken bestrafen. Die 5’700 Franken müsste er nur im Wiederholungsfall bezahlen. Sofort bezahlen soll er allerdings eine Zusatzbusse von 1’600 Franken.

Der Sinneswandel ist nicht erklärbar

Die Verteidigung hingegen fordert einen Freispruch. «Jemand, der einen Biberdamm beseitigen will, meldet ihn nicht vorher», macht der Verteidiger in der Verhandlung geltend. «Klar war der Damm ein gewisses Risiko für sein Land, aber es ist bewiesen, dass das Problem nicht akut war und bis im Frühling genug Zeit gewesen wäre, Massnahmen zu ergreifen», argumentiert er.

«Ich habe extra drei Jahre lang Weiden gesteckt für den Biber, damit er einen Lebensraum hat.»

Beschuldigter Landwirt

Es gebe sicher Leute, die gegen die Natur und gegen die Biber seien. Sein Mandant gehöre aber nicht dazu. «Er hat die Ansiedelung aktiv unterstützt. Man kann ihn als Biberfreund bezeichnen. Man kann ausschliessen, dass ein Mensch, der so mit der Natur verbunden ist, mutwillig einen Biberdamm zerstört.»

Wenn tatsächlich ein Mensch dahinterstecke, so sei zumindest durch nichts bewiesen, dass es sein Mandant gewesen sei. Und Zweifel gehen bekanntlich zu Gunsten des Beschuldigten. Das Urteil des Bezirksgerichts steht noch aus, es wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet.

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6 Kommentare
  • Profilfoto von Andreas Peter
    Andreas Peter, 13.08.2020, 14:15 Uhr

    @Irene Aebi: Da haben Sie formal recht (IANAL).
    Aber der Geist dahinter ist trotzdem so, wie ich ihn beschrieben habe.
    Es ist für den Landwirt ja auch schon Stress, deswegen überhaupt vor Gericht gezerrt zu werden.
    Nicht klar wird, wer den Bauern angezeigt hat. Ich nehme nicht an, dass der Staatsanwalt Biberdämme überprüft.

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    • Profilfoto von Irene Aebi
      Irene Aebi, 13.08.2020, 14:27 Uhr

      Ich schätze, die Anzeige kam vom Biologen, der den zerstörten Damm entdeckt hat. Und ja, natürlich ist es immer unschön, vor Gericht gezerrt zu werden. Da stimme ich Ihnen zu. Ob der Bauer schuldig ist oder die Anzeige zu Unrecht erfolgt ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich vertraue hier auf die Justiz.

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  • Profilfoto von Andreas Peter
    Andreas Peter, 13.08.2020, 11:44 Uhr

    Linksgrüne Inquisition.
    Ich stehe voll hinter dem Bauern.

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    • Profilfoto von Irene Aebi
      Irene Aebi, 13.08.2020, 12:11 Uhr

      Dann hat hier ein linksgrüner Staatsanwalt zugeschlagen oder meinten Sie, es sei egal, Gesetze nicht einzuhalten, wenn sie Ihnen grad nicht passen?

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    • Profilfoto von Andreas Peter
      Andreas Peter, 13.08.2020, 12:39 Uhr

      @Irene Aebi:
      > «Dann hat hier ein linksgrüner Staatsanwalt zugeschlagen »
      Genau!
      Gesetze kann man immer so oder so auslegen, wie der Beitrag ja auch nahelegt.
      Ausserdem gilt seit Aristoteles: «In dubio pro reo».
      Hier soll wohl ein Exempel statuiert werden. Früher, in der DDR aufgrund «unsozialistischer Umtriebe», heute, nach dem «Marsch durch die Institutionen» in der CH, stellt man den Bauern (wääh, SVP) wegen so etwas an den Pranger.
      Informieren Sie sich neutral (schwierig) und überlegen Sie selbst (anstrengend).

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    • Profilfoto von Irene Aebi
      Irene Aebi, 13.08.2020, 12:56 Uhr

      @Andreas Peter: Eben nicht. Ein Staatsanwalt muss in Dubio pro duriore anklagen, erst das Gericht entscheidet dann im Zweifel für den Angeklagten. Ob hier dann ein Exempel statuiert werden soll, entscheidet der Richter, kein wie auch immer geartete Staatsanwalt. Und nach ihm vielleicht eine zweite Instanz. Das mit dem informieren schiebe ich damit an Sie zurück 😉

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