Die Stadt Luzern mischt in der Rangliste der beliebtesten Schweizer Partystädte ganz vorne mit. Mit entsprechenden Konsequenzen, wie die Klubs Opera und Knascht zeigten. Dennoch sollen in der Stadt Luzern keine Ausgangszonen definiert werden. Vielmehr sei zur Beruhigung der Situation im Nachtleben von allen Beteiligten ein Beitrag zu leisten.
Mit dem Mittel einer Volksmotion wollte der Verband «Gastro Region Luzern» im Zentrum eine eigentliche Ausgangszone errichten lassen, in welcher mit erhöhten Lärmemissionen zu rechnen sei. Absender des Vorstosses ist Patrick Grinschgl, Präsident des Wirteverbandes «Gastro Amt Luzern» und Co-Chef des Luzerner Restaurants «Nix’s» in der Laterne. Ausserdem verlangte das CVP-Mitglied Grinschgl, dass in diesen Zonen zumindest an den Wochenenden eine Fusspatrouille der Polizei unterwegs sein sollte.
Historische Ballung von Bars und Clubs
Diese Massnahmen lehnt der Stadtrat ab, wie er in seiner Antwort auf die Volksmotion schreibt. Die Ballung von Bars und Clubs sei historisch gewachsen, eigentliche Ausgangszonen seien weder deklariert noch rechtlich ausgeschieden.
Vielmehr habe man im Rahmen der Bau- und Zonenrevision beschlossen, dass die Stadt Luzern im Zentrum weiterhin durch Mischzonen für Wohnen und Arbeiten geprägt sein soll. Die gute Durchmischung und eine lebendige Stadt seien sehr wichtig, argumentiert der Stadtrat. Reine Arbeitszonen hingegen seien im Zentrum von Luzern politisch nicht gewünscht. Eine neue Zone über eine bestehende Wohn- und Arbeitszone zu legen und somit dem Ausgang die höhere Priorität einzuräumen als dem Wohnen und Arbeiten, erachtet der Stadtrat als nicht zielführend, rechtlich problematisch und nicht durchsetzbar. Man setze sich jedoch dafür ein, dass sich diese Gebiete nicht weiter ausdehnten.
In den letzten Jahren haben sich verschiedene Gebiete in der Stadt Luzern zu Partytreffpunkten mit hoher Bar- und Clubdichte entwickelt. Die Folgen daraus sind Nachtruhestörungen und Verschmutzung im öffentlichen Raum. Solche Bereiche befinden sich vorwiegend in den Gebieten zwischen Pilatusplatz, Bahnhofplatz und Bundesplatz (teils noch in Richtung Tribschen) sowie an der Haldenstrasse und neu auch im Gebiet Baselstrasse. Diese Gebiete liegen alle in der Wohn- und Arbeitszone.
Gemäss Bau- und Zonenreglement sind hier Wohnungen sowie mässig störende Dienstleistungsbetriebe und mässig störende gewerbliche Betriebe zulässig. Bei der gewerblichen Nutzung wird nicht unterschieden, ob es sich um einen ruhigen Betrieb wie etwa eine Buchhandlung oder um einen Gastronomie-Betrieb mit verlängerten Öffnungszeiten handelt.
Entzug der Bewilligung bei Ruhestörung möglich
Laut Gastgewerbegesetz genügt beispielsweise die Beeinträchtigung der Nachtruhe für die Verweigerung der Verlängerungsbewilligung. Diese Bewilligung könne auch entzogen werden, wenn Störungen regelmässig oder mehrmals wöchentlich auftreten. Dieser Passus sei auch im Falle des «Opera» angewendet worden. Bei Gesuchen für verlängerte Öffnungszeiten würde man in der Zwischenzeit eine restriktivere Haltung anwenden. Bestünden bei einem Ausgehlokal Probleme, würde Bewilligungen auf ein Jahr oder einige Monate befristet, um so eine Handhabung für eine Neubeurteilung zu haben.
Bei den bisherigen «Sorgenkindern» Opera (neu Princess The Club) und Knascht (neu Great Bar) habe man behördenseitig schon während der Konzeptphase beratend auf die Ausrichtung der neuen Betriebe Einfluss genommen. Bei Situationen, die in der Vergangenheit stark zu beanstanden waren, wurden Verbesserungsvorschläge verlangt. Gespräche in ähnlichem Sinne finden regelmässig mit den Clubs und Bars statt, die Mitglied im Verein Safer Clubbing Sektion Luzern sind, schreibt der Stadtrat.
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