Die kantonalen Unterschiede bei der Ausschaffung krimineller Ausländer sind gross. In Luzern werden neun von zehn Kriminellen ausgeschafft, die eine gelistete Tat begehen – das ist der schweizweite Spitzenplatz.
Die Liste der «Katalogtaten» reicht von Mord bis Einbruch. Das Gesetz nach Annahme der Ausschaffungsinitiative sieht vor, dass kriminelle Ausländer nur noch dann in der Schweiz bleiben dürfen, falls ein Härtefall vorliegt.
Im Kanton Luzern kommt die «Härtefallklausel» laut den Zahlen des Bundesamtes für Statistik am seltensten zum Einsatz, wie «CH Media» berichtet. In 91 Prozent der Fälle werden die Vergehen im Sinne der Initiative umgesetzt und die Delinquenten ausgeschafft.
Andere Kantone wenden Härtefallklausel oft an
Es folgt der Kanton Genf mit einer Ausschaffungsrate von 80 Prozent. Kantone wie Zürich und Solothurn hingegen haben eine Rate von unter 50 Prozent. Die Härtefallklausel werde hier zum «Normalfall» und somit «ad absurdum geführt», wie es im Bericht heisst.
Der Schweizweite Durchschnitt bei den Ausschaffungen beträgt 58 Prozent. Er sei damit tiefer als bisher angenommen.
Der Kanton Zug taucht in der Auswertung der Statistik nicht auf, weil es weniger als 50 Verurteilungen gibt.
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Richard $choll, 06.07.2020, 08:00 Uhr Es geht nicht um die Initiative, es geht um die Umsetzung des Ausschaffungsartikels in der Verfassung. Dieser beruht auf der Annahme der Initiative.
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