Probleme mit Schwänen

Luzern könnte zum Eierstechen gezwungen werden

Ein Schwan, der beim KKL in Luzern nistete. (Bild: les)

Höckerschwäne sind in der Schweiz seit 1984 geschützt. Doch für Landwirte werden sie zunehmend zum Problem. Mehrere Zentralschweizer Kantone haben deshalb eine Bewilligung für das Stechen von Schwaneneiern. Luzern könnte bald nachziehen müssen.

Bereits seit längerer Zeit greift der Kanton Nidwalden in die Population der Schwäne ein. 2015 hatte er beim Bund einen entsprechenden Antrag gestellt, der bewilligt wurde. 134 Eier wurden seither gestochen. Die Auswirkungen auf die Zahl der Schwäne sind aber gering.

Neben Nid- und Obwalden regulieren inzwischen auch Schwyz und Uri den Bestand der Höckerschwäne. Somit haben alle Kantone rund um den Vierwaldstättersee – ausser Luzern – eine Bewilligung für das Stechen der Schwaneneier. Zwar gibt es in den wärmeren Monaten auch in Luzern Reklamationen, weil die Schwäne Landwirtschaftsflächen und Liegewiesen in den Badis verkoten. Dies bestätigt Peter Ulmann, Abteilungsleiter Natur, Jagd und Fischerei beim Kanton Luzern gegenüber der «Luzerner Zeitung». Eine Regulation werde aber erst ein Thema, wenn die Schäden nicht mehr tragbar seien: «Aktuell kann kein lokaler Bestand im Kanton Luzern als untragbar zu hoch angesehen werden», wird Ulmann zitiert.

Eierstechen zeigt bislang kaum Wirkung

Allerdings könnte sich das bald ändern. Denn gemäss Bundesamt für Umwelt (Bafu) zeigt das Eierstechen in einzelnen Kantonen kaum Wirkung. Es sei fraglich, «wie zielführend das lokale Vorgehen bei Problemen mit Höckerschwänen tatsächlich ist.» Nach Ablauf der Sonderbewilligung in Obwalden wird das Bafu prüfen, ob das Eierstechen auf das gesamte Gewässersystem des Vierwaldstättersees ausgeweitet werden müsse. Dann könnten auch Massnahmen in Luzern notwendig werden.

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