Neues Restaurant an der Eisengasse

Luzern erhält eine zweite Fondue-Beiz

Im «Walliser Spycher» an der Eisengasse ist ein neuer Pächter eingezogen – der Schriftzug am Eingang wurde entfernt und ersetzt.

(Bild: zentralplus)

In der Eisengasse beim ehemaligen Fondue House tut sich etwas: Ein neues Restaurant zieht ein. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit ist der alte Pächter aber nicht einfach weg, sondern bloss umgezogen.

Das dürfte die gastroaffinen Luzerner interessieren: Nach fünfjährigem Knatsch zwischen Besitzer und Betreiber (siehe Box) nimmt die Geschichte um den «Walliser Spycher» an der Eisengasse 15 nun eine neue Wendung.

Es zieht ein anderer Pächter ein, aber es bleibt ein Restaurant. Die geäusserten Befürchtungen, mit der Schliessung des «Fondue House» gehe das Beizensterben in der Luzerner Altstadt weiter, bewahrheiten sich damit nicht.

Der Walliser Spycher ist im Umbau.

Der Walliser Spycher ist im Umbau.

(Bild: zentralplus)

Neuer Pächter, altes Konzept

Damian Vüllers von der Liag AG, welche die Liegenschaft besitzt, klärt auf: «Das Lokal an der Eisengasse 15 bleibt im bisherigen Erscheinungsbild erhalten.» Gemäss dem Gastronomiekonzept heisst das neue Restaurant Swiss House und wird nebst Fusionsgerichten auch Bündner Gerstensuppe, Cordon Bleu, Rösti und andere Schweizer Spezialitäten anbieten.

«Das Lokal an der Eisengasse 15 bleibt im bisherigen Erscheinungsbild erhalten.»
Damian Vüllers, Liag AG

Und für Luzerner und internationale Käse-Feinschmecker gibt es weiterhin ein Angebot an der Eisengasse: Auch auf der neuen Speisekarte ist Fondue in allen Variationen zu finden (sogar ein Chinesisches Fondue ist im Angebot). Angesprochen werden sollen damit sowohl lokale Gäste als auch internationale Touristen.

Bauarbeiten laufen bereits

Bereits seit Februar laufen die Bauarbeiten. Da das Haus dem Denkmalschutz unterliegt, werden gemäss Baugesuch keine grossen Veränderungen vorgenommen, sondern bloss Küche, Heizung und Sanitärapparate ersetzt und weitere kleinere Arbeiten ausgeführt.

Das «Swiss House» wird von einem Schweizer Management geführt werden und eine Marktlücke im Bereich «eines authentischen und hochwertigen Schweizer Gastronomiekonzeptes» füllen – so steht es zumindest im Baugesuch. Vorgesehen sei ein «Suisse Chalet Ambiente» und auf der Terrasse könne weiterhin gegessen werden.

Die Liag AG konnte aus Zeitgründen am Donnerstag und Freitag nicht beantworten, wie viel die Umbauarbeiten kosten und warum sie nicht mehr mit dem alten Pächter zusammenarbeiten wolle. Ebenso ist noch unklar, wann das Restaurant eröffnet wird.

Wanner macht weiter

Derweil liess sich Hans P. Wanner, ehemaliger Wirt des Fondue House, weder durch den Rechtsstreit noch durch den Rauswurf unterkriegen. Nur 200 Meter vom alten Standort entfernt macht er weiter. Im Hotel «Falken» betreibt er unter dem gleichen Namen wie vorher, mit denselben Leuten und der altbewährten Speisekarte eine neue Lokalität.

So sieht das neue Fondue House an der Falkengasse aus.

So sieht das neue Fondue House an der Falkengasse aus.

(Bild: Hotel Falken)

Ob sich die beiden Betriebe in Zukunft die Fondue-Kunden streitig machen werden, bleibt abzuwarten. Wanner war am Donnerstag und Freitag nicht erreichbar.

Fondue-Angebote gibt es in der Stadt Luzern übrigens so einige: So gibt es zum Beispiel auch im Zunftrestaurant Pfistern oder in der Rigi-Hütte im Hotel Seeburg Fondue. Und im Winter kann sogar auf dem Vierwaldstättersee Käse geschlemmt werden: Das Fondue- und Raclette-Schiff ist von Oktober bis März unterwegs.

Streit ums Fondue House

1956 wurde das Gebäude an der Eisengasse erbaut. Seit 1975 gehört die Liegenschaft der Liag AG. Das als «Walliser Sypcher» bekannt gewordene Restaurant bot Walliser und asiatische Spezialitäten an. 1992 übernahm Hans P. Wanner das Lokal, änderte den Namen zu «Fondue House» und erweiterte das Fondue-Sortiment. 2010 erhielt Wanner von der Liag AG die Kündigung des Pachtvertrages per 2012. Wanner weigerte sich von Beginn weg, zu gehen. Er wehrte sich gegen die Kündigung des Pachtvertrags und wendete sich an die Schlichtungsstelle. Gegenüber der «Neuen Luzerner Zeitung» sagte er 2015: «Ich gehe erst, wenn die Polizei einen Räumungsbefehl vollstrecken muss.» Nachdem er dort abblitzte, zog er das Urteil ans Kantonsgericht weiter. Dieses gab dem Ausweisungsbegehren des Eigentümers statt. Wanner zog das Urteil danach nicht mehr weiter und musste im Juni 2015 nach langen Rechtsstreitigkeiten die Schlüssel abgeben.

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