Vor der Ehefrau seinen Sohn verheimlicht

Luzern: Eingebürgerter Kosovare muss Schweizer Pass abgeben

Das Bundesgericht wird am Mittwoch Nachmittag über die Beschwerde der Zuger Piraten entscheiden.

(Bild: zvg)

Kurz nachdem ein gebürtiger Kosovare aus dem Kanton Luzern erleichtert eingebürgert wurde, lässt er sich scheiden. Zudem verheimlicht er seiner damaligen Frau einen ausserehelichen Sohn. Nun muss er den Schweizer Pass wieder abgeben.

Als Anfang 2009 ein Kosovare erleichtert eingebürgert wurde, war eine der Bedingungen, dass er und seine Ehefrau eine Erklärung unterschreiben, dass ihre Beziehung intakt sei und keine Trennungsabsichten bestünden. Die Ehegatten setzten auch ihre Unterschrift darunter.

Dass die Beziehung intakt ist, war jedoch nur bedingt der Fall. Denn dreieinhalb Jahre nach der Hochzeit hatte der Ehemann aus dem Kanton Luzern mit einer anderen Frau ein Kind. Die Mutter blieb mit dem Sohn im Kosovo. Der Vater lebte weiter in der Schweiz mit seiner Ehefrau. Dies verschwieg er sowohl seiner Frau, als auch den Behörden, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt.

Die Ehe ging danach bald in die Brüche. Weniger als eineinhalb Jahre später folgte die Auflösung des gemeinsamen Haushalts, im November 2012 die Scheidung. Der Mann heiratete eine Kosovarin. Ihm wurde das Sorgerecht für den ausserehelichen Sohn zugesprochen.

Erleichterte Einbürgerung nichtig

Doch damit war die Angelgeneheit nicht vom Tisch. Das Staatssekretariat für Migration eröffnete ein Verfahren. Am Ende wurde die erleichterte Einbürgerung für nichtig erklärt. Der Kosovare fand sich nicht damit ab und ging vor das Bundesverwaltungsgericht. Anschliessend zog er den Entscheid ans Bundesgericht weiter. Es ging um die Frage, ob der Kosovare den Schweizer Pass «durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen» hat.

Als Grund für das Scheitern der Ehe nennt der Kosovare finanzielle Probleme. Unter anderem wurde sein Gesuch für eine IV-Rente abgelehnt. 2003 kam er in der Schweiz. Sein Asylgesuch wurde zwar abgelehnt. Doch durch die Hochzeit mit der Schweizerin bekam er eine Aufenthaltsbewilligung.

«Aussereheliche Kinder ein Indiz für Instabilität einer Ehe»

Dass er im Einbürgerungsverfahren seinen ausserehelichen Sohn verschwiegen hat, bezeichnet er als «entschuldbar und nachvollziehbar». Dies aufgrund der aussergewöhnlichen Umständen, welche zu grosser Ungewissheit über seine Vaterschaft geführt hätten.

Das Bundesgericht hingegen stufte das Verhalten als «Pflichtverletzung» ein. «Zumal aussereheliche Kinder ein Indiz für die Instabilität einer Ehe sein können und zwar unabhängig davon, ob die Ehefrau darüber informiert ist». Das Gericht kam zum Schluss, dass keine intakte Ehe bestand.

Schlussendlich wurde die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Damit verliert er nicht nur das juristische Verfahren, sondern auch das Schweizer Bürgerrecht.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon