Luzern: Die neuen Gesetze ab 2016

Im nächsten Jahr treten im Kanton Luzern verschiedene Gesetze und Verordnungen in Kraft. Allen voran das umstrittene Polizeigesetz. Es sieht vor, die Kosten von Einsätzen vermehrt auf die Veranstalter abzuwälzen. Luzern hat ausserdem ein neues Sozialhilfegesetz. Zudem sagt der Kanton der grassierenden Wirtschaftskriminalität den Kampf an.

Gesetz über die Luzerner Polizei: Künftig können Polizeikosten bei Veranstaltungen vermehrt auf die Verursacher überwälzt werden. Das Gesetz ist umstritten, linke Parteien haben dagegen protestiert, der Verein Demokratische Juristen hat Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht (zentral+ berichtete mehrfach). Das höchste Gericht hat das Gesuch um aufschiebende Wirkung abgewiesen, das Gesetz tritt also in Kraft.

Das sind die wichtigsten Änderungen im Polizeigesetz: Je nach Anteil des ideellen Zwecks werden die in Rechnung gestellten Kosten reduziert. Gemäss Verordnung sind 200 Einsatzstunden pro Veranstaltung unentgeltlich, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei. Bei Kundgebungen, bei denen es zu Gewalt gegen Personen oder Sachen kommt, können die Veranstalter kostenpflichtig werden – sofern sie nicht über die erforderliche Bewilligung verfügen oder die Bewilligungsauflagen vorsätzlich oder grobfahrlässig nicht eingehalten haben, schreibt der Kanton.

Diese Kostenüberwälzung beträgt für den Veranstalter maximal 40 Prozent, für gewaltausübende Personen 60 Prozent der Kosten eines zusätzlichen Einsatzes. Dem Veranstalter sowie einer einzelnen gewaltausübenden Person können in solchen Fällen höchstens je 30’000 Franken in Rechnung gestellt werden (gegen diese Kostenüberwälzung ist beim Bundesgericht eine Beschwerde hängig). Die Gesetzesänderung tritt per 1. Januar in Kraft.

Neues Sozialhilfegesetz: «Das neue Gesetz trägt den veränderten Anforderungen an die Sozialhilfe Rechnung. Es fördert die Eigenverantwortung sowie die berufliche und gesellschaftliche Integration. So erhält die persönliche Sozialhilfe einen höheren Stellenwert», schreibt die Staatskanzlei. Die Zusammenarbeit unter den Sozialhilfebehörden und anderen Institutionen werde erweitert und insbesondere auch das Einholen von Auskünften vereinfacht. Neu geregelt werden zudem die Grundlagen für die Gemeindeverteilung von Personen aus dem Asylbereich, was unter anderem die Einführung einer Ersatzabgabe beinhaltet, für Gemeinden, die keine oder zu wenige Personen aufnehmen. Die Gesetzesänderung tritt per 1. Januar in Kraft.
 
Kantonsratsbeschluss Staatsanwaltschaft: Um Fälle von Wirtschaftskriminalität zu untersuchen, stehen der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern zu wenige Fachkräfte zur Verfügung. Mit dem Aufbau einer spezialisierten Abteilung kann dieser rasch ansteigende Deliktbereich effizienter bekämpft werden. Mit der Änderung des Kantonsratsbeschlusses über die Zahl und den Beschäftigungsgrad der Staatsanwältinnen und -anwälte werden fünf neue Staatsanwaltsstellen geschaffen. Die entsprechende Verordnung sieht vor, die Staatsanwaltschaft mit einer neuen Abteilung Wirtschaftsdelikte ergänzt. Die Änderung tritt am 1. April 2016 in Kraft.
 
Projekt Leistungen und Strukturen II: Im Jahr 2014 wurden vom Luzerner Kantonsrat mehrere Gesetzesänderungen beschlossen, um den Kantonshaushalt zu entlasten. Einige davon treten am 1. Januar 2016 in Kraft: So wird unter anderem die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung von Vermögen sowie die Lohnmeldepflicht aufgehoben und die kalte Progression jährlich ausgeglichen. Zudem finanzieren die Wohnsitzgemeinden neu die Kosten im Zusammenhang mit dem Erlass von Mindestbeiträgen der AHV zur Hälfte mit. Auf Verordnungsstufe werden in der Volksschulbildung die Klassengrössen im Kindergarten und der Primarschule per 1. August 2016 auf mindestens 16 und höchstens 22 Lernende angehoben.

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