Richtplan: Zersiedelung geht weiter

Luzern darf nun noch mehr wachsen

Wo darf Luzern noch wachsen? Diese Frage beantwortet der Richtplan. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Um wie viel soll der Kanton Luzern in den nächsten Jahren wachsen dürfen? Und wo? Nach der Debatte im Kantonsrat ist klar: Ein Stopp ist nicht in Sicht. Die Linke hofft nun auf Unterstützung aus dem Bundesrat – auch wenn vorerst alles beim Alten bleibt.

Der aktuelle Richtplan stammt aus dem Jahr 2009. Am Montag hat sich der Kantonsrat nun mit der umfassenden und anspruchsvollen Teilrevision – in der Vernehmlassung sind über 100 Stellungnahmen und 1500 Anträge eingegangen – befasst. Fazit nach der Debatte des Regelwerks samt Behandlung aller 25 parlamentarischer Anträge: 97 Ja zu 12 Nein bei einer Enthaltung.

Weitere Zersiedelung

Umstritten war zum einen das von der Regierung angenommene Wachstum. Zuerst ging die Regierung von einem Wachstum von 0,52 Prozent pro Jahr aus. Das hätte die Bevölkerungszahl bis 2030 um 50’000 auf neu 435’000 Personen ansteigen lassen. Auf Druck von den Gemeinden sowie neuer statistischer Daten hat die Regierung das Wachstum nach oben angepasst. Neu soll die Bevölkerung um 10’000 Personen mehr wachsen dürfen. In den nächsten 15 Jahren wären dies 60’000 zusätzliche Einwohner.
 
Das aber passte den Linken im Kantonsrat nicht. Von einem «Kniefall gegenüber den Gemeindebehörden» war die Rede. Das Hauptziel der Richtplan-Revision – ein Stopp der Zersiedelung – werde so verfehlt. Das widerspreche dem Willen des Schweizer Stimmvolkes. Der Bundesrat werde diesen Richtplan zurückweisen, orakelten die Linken. Die Vorlage müsse deshalb zurück gewiesen werden. Damit liefen sie allerdings auf. Mit 82 zu 25 Stimmen lehnte der Rat das Anliegen glasklar ab.

Stadt gegen Land

Umstritten war aber auch, wo dieses Wachstum stattfinden soll. Laut Richtplan soll der Kanton in acht Zonen aufgeteilt werden. Neue Einzonungen sollen, wenn sie denn überhaupt nötig sind, nur in Luzern, der Agglomeration, in Sursee und den Gemeinden entlang der Autobahn möglich sein.
 
Das aber verärgert viele Landgemeinden. Sie fühlen sich ausgeschlossen. Sie monierten, dass bislang 70 Prozent des Wachstums entlang der erwähnten Regionen erfolgen soll. Mit der aktuellsten Version werde dieses Verhältnis weiter zu Ungunsten der Gemeinden ins Verhältnis 25:75 verschlechtert. So aber würden die Gemeinden ausgeblutet, denn Arbeitsplätze würden wegfallen oder verlagert. Zwei Anträge, die dieses Verhältnis zu 80:20 respektive 70:30 ändern wollten, wurden jedoch vom Kantonsrat abgeschmettert.
 
Fazit: Alles geht so nach Bern, wie es die Regierung will. Denn selbst die vom Parlament überwiesenen Bemerkungen – die eher im feinkosmetischen Bereich liegen – finden erst in der nächsten Richtplan-Revision Platz.

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