Kanton lässt Vorgabe fallen

Luzern: Angestellte in Skigebieten müssen doch nicht wöchentlich zum Test

Die Skigebiete im Kanton Luzern sind seit dem 8. Januar wieder offen. (Bild: Unsplash/Stefan Lehner)

Luzern fährt Ski – nach rund drei Wochen der verordneten Schliessung sind die Bergbahnen wieder offen. Still und leise hat der Kanton dabei die Auflage gestrichen, wonach sich Mitarbeitende mit direktem Kundenkontakt wöchentlich einem Test unterziehen müssen.

Seit diesem Freitag dürfen die Luzerner Skigebiete wieder die Lifte laufen lassen. Anders als diese Woche angekündigt müssen sich Mitarbeitende der Bergbahnen mit direktem Kundenkontakt nun doch nicht wöchentlich auf Covid-19 testen lassen. Diese Auflage hatte der Kanton am Mittwoch gemacht.

René Koller, Direktor der Bergbahnen Sörenberg, bestätigt gegenüber zentralplus eine Meldung der «Luzerner Zeitung», wonach der Kanton die Vorgabe fallen liess. Dies, weil sie sich aufgrund der vorgeschriebenen Maskenpflicht «als unverhältnismässig herausgestellt» habe. Zuvor hatte sich Koller beim Kanton nach der gesetzlichen Grundlage für die Testpflicht erkundigt.

Auf der Webseite des Kantons ist die Vorgabe indes nach wie vor im Merkblatt zum Thema Schneesport aufgeführt. Das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons bestätigt aber auf Anfrage, dass die Vorgabe aufgehoben wurde. «Aufgrund der vorgeschriebenen Maskenpflicht hat sich die zusätzliche Auflage eines wöchentlichen Coronatests bei den Mitarbeitenden der Luzerner Skigebiete mit Kundenkontakt nach erneuter Überprüfung als unverhältnismässig erwiesen.» 

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


1 Kommentar
  • Profilfoto von John
    John, 12.01.2021, 13:21 Uhr

    So ginge es samt und sonders mit allen Massnahmen und Auflagen, würde man sich «nach der gesetzlichen Grundlage erkundigen» und sie auf Verhältnismässigkeit prüfen.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon