Sonderregeln für Zuger Weihnachtsmarkt

Lukrativer Sonntagsverkauf – aber nur für gewisse Geschäfte

Impression vom Weihnachtsmarkt in Zug: Wird es doch noch eine Ausgabe 2019 geben?

(Bild: zVg)

Am Mittwoch beginnt der Zuger Weihnachtsmarkt. Die Organisatoren haben bei der Stadt erreicht, dass die Geschäfte rund um den Markt ebenfalls bis 21 Uhr und am Sonntag offen haben dürfen. Der Stadtrat hat dafür eine Sonderbewilligung erteilt. Was gut gemeint ist, könnte allerdings für Knatsch sorgen.

Vom 7. bis 11. Dezember weihnachtet es ganz fest in der Stadt Zug. Mit über 80 Ausstellern gehöre der Markt «bereits zu den grossen Weihnachtsmärkten der Schweiz», schreibt der Verein Zuger Weihnachtsmarkt. Er organisiert den Anlass erneut. Interesse weckt ein Passus in der Pressemitteilung, dass die Ladenöffnungszeiten «der umliegenden Geschäfte entsprechend angeglichen werden».

Danach habe das städtische Departement Soziales, Umwelt und Sicherheit (SUS) eine Bewilligung erteilt, dass die Fachgeschäfte am Sonntag, 11. Dezember, und an allen Abenden bis 21 Uhr geöffnet haben können. «Dies betrifft die anliegenden Ladenlokalitäten auf den genannten Plätzen rund um den Weihnachtsmarkt», heisst es weiter. Und da liegt der Hund begraben. Denn, was das genau bedeutet, ist nicht ganz klar.

«Für die Geschäfte in den angrenzenden Strassen gilt die Regelung aber nicht.»
Tatiana Vogt, Präsidentin Verein Zuger Weihnachtsmarkt

Vom Verein schriftlich informiert worden

Tatiana Vogt, Präsidentin des Vereins Zuger Weihnachtsmarkt, sagt auf Anfrage: diejenigen Geschäfte, die offen haben dürften, seien vom Verein schriftlich informiert worden. Es seien dies rund 30 Gewerbetreibende am Postplatz, an der Zeughausgasse, beim Hirschenplatz und beim Landsgemeindeplatz. «Für die Geschäfte in den angrenzenden Strassen gilt die Regelung aber nicht», sagt Vogt. In der gedruckten Weihnachtsmarktbroschüre, die ab Mittwoch verteilt wird, habe man mit Farben markiert, welche Geschäfte in den Perimeter hineingehörten.

Gesetz ist strikt

Im kantonalen Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz heisst es: «An Montagen bis Freitagen können die Verkaufslokale ab 6 Uhr bis längstens 19 Uhr, an Samstagen bis längstens 17 Uhr, geöffnet sein.» Der Gemeinderat könne pro Woche maximal einen Abendverkauf genehmigen (der dann für alle Geschäfte gilt). Und: «An öffentlichen Ruhetagen sind die Verkaufslokale geschlossen zu halten.»

Das heisst an den Sonn- und Feiertagen ist nichts mit Shopping. Der Gemeinderat kann aber an maximal zwei öffentlichen Ruhetagen die generelle Öffnung der Verkaufslokale ab 10 Uhr bis längstens 17 Uhr, an Samstagen ab 8 Uhr bis längstens 17 Uhr, bewilligen. Nicht erlaubt ist dies an Neujahr, Karfreitag, Ostern, Pfingsten, Bettag und Weihnachten. In Zug sind am 8. Dezember und am 18. Dezember Sonntagsverkäufe vorgesehen. Der 11. Dezember wird nun zum dritten Sonntagsverkauf – zumindest für gewisse Geschäfte.

Stadtrat Urs Raschle bestätigt auf Anfrage, dass der Stadtrat eine Sonderbewilligung erteilt hat. «Letztes Jahr hatten wir das Problem, dass wir einen tollen Weihnachtsmarkt hatten, aber die Geschäfte punkt 18.30 Uhr schliessen mussten. Der Stadtrat hat deshalb das Thema diskutiert und versucht, eine Lösung zu finden. Das war jedoch nicht so einfach.» Denn das kantonale Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz von 2003 ist strikt in dieser Hinsicht (siehe Box). «Wir haben deshalb mit dem Kanton gesprochen und mit diesem eine Lösung gefunden», erklärt Urs Raschle.

Die Ausnahmen im Gesetz bemüht

Das gefundene rechtliche «Schlupfloch» sind die in Paragraph 3 aufgelisteten Ausnahmen des Gesetzes. Danach gelten die Bestimmungen zu den Öffnungszeiten an Werk- und Feiertagen nicht für folgenden Fall: «Für den Verkauf von Esswaren, Getränken, Spielwaren, Festartikeln, Souvenirs und dergleichen im Zusammenhang mit Fest-, Kultur- und Sportanlässen sowie ähnlichen Veranstaltungen auf den Plätzen und in den Räumlichkeiten, wo die Veranstaltungen stattfinden.»

Man habe das Gesetz liberal ausgelegt, sagt Stadtrat. «Der Kanton war diesbezüglich sehr offen und teilte uns mit, dass der Vollzug des Gesetzes bei den Gemeinden liege. Wir hätten auch hart bleiben können. Aber wir wollten dem Gewerbe ermöglichen, dass die Besucher des Marktes dort einkaufen könnten.» Die Stadt unterstütze den Anlass im übrigen ideel und auch finanziell.

Geschäft im Perimeter

Welche Geschäfte offen haben dürfen, dafür habe sich der Stadtrat auf den Perimeter des Vereins Zuger Weihnachtsmarkt gestützt. Dieser sei auch für die Information der Geschäfte verantwortlich, sagt der Stadtrat. Offen halten dürften nur die Geschäfte, die sich in der unmittelbaren Umgebung der Marktstände befinden.

«Auch 2015 wollten wir das Gewerbe unterstützen und sind gescheitert.»
Urs Raschle, Zuger Stadtrat

Raschle preschte bereits 2015 mit einem unkonventionellen Vorschlag vor. Damals wollte er den Landsgemeindeplatz in der Weihnachtsmarktzeit teilweise zum Parkplatz umfunktionieren (zentralplus berichte). Fürchtet er nicht, mit dieser Sonderbewilligung wieder einen Knatsch zu provozieren? «Die Situation vor einem Jahr ist nur bedingt mit der heutigen vergleichbar. Auch damals wollten wir das Gewerbe unterstützen und sind gescheitert», sagt der CVP-Stadtrat dazu. Und fügt hinzu: «In diesem Jahr versuchen wir, einen grossen Wunsch der Ladenbesitzer zu erfüllen und haben dazu verschiedene Gespräche geführt und rechtliche Grundlagen erarbeitet. Sollte es zu Reklamationen kommen, werden diese sachlich angeschaut.»

Keine Reklamationen von Anwohnern

Aus Sicht der Altstadtbewohner sollten die gesteigerten Verkaufs-Aktivitäten kein Problem darstellen: Fredy Weller ist im Vorstand des Vereins Zuger Weihnachtsmarkt. Er organisiert den Markt mit Tatiana Vogt und vielen Helfern und ist auch Präsident des Quartiervereins Münz. Bei den Quartierbewohnern sei der Weihnachtsmarkt akzeptiert, sagt Weller. «Selbstverständlich gehört es dazu, dass die Anwohner den Markt mittragen», sagt er. «Wir haben nie eine Meldung erhalten, dass es zu laut war oder unangemessen.» Man sorge für eine gepflegte Umgebung, entsorge den Abfall und um 22 Uhr sei Nachtruhe.

Weller war derjenige, der bei der Stadt drängte, dass die Geschäfte rund um den Weihnachtsmarkt ebenfalls länger offen haben können. «Damit wollten wir erreichen, das die umliegenden Geschäfte profitieren können und der Kunde eine noch grössere Auswahl hat. Viele Geschäfte bieten ja in dieser Zeit auch Weihnachtsartikel an.» Damit wolle man vermeiden, dass dieselbe Situation wie 2015 eintrete. «Die Kunden standen in den rammelvollen Läden, doch diese mussten um 18.30 Uhr schliessen.»

Aklin öffnet nicht, dafür «Vom Fass»

Und wo ist nun tatsächlich Abendverkauf? Am Landsgemeindeplatz, auf den der Markt dieses Jahr ausgedehnt wird, gibt es nur wenige Geschäfte. Die Metzgerei Aklin gehört definitiv nicht zu denen, die länger öffnen werden. Man mache generell nicht bei Abendverkäufen mit, heisst es dort auf Anfrage.
Im Lebensmittelgeschäft «Vom Fass» reagiert man unwirsch auf die Anfrage. Das Geschäft macht mit und erhielt die Info am Montag. Es liegt am Landsgemeindeplatz und ist deshalb im Perimeter enthalten. Der Grund für die Nervosität könnte die Adresse des Geschäfts sein: Neugasse 14. Die anderen Geschäfte an der Neugasse grenzen nicht direkt an den Weihnachtsmarkt und dürfen deshalb nicht offen haben. Der mögliche Knatsch lässt sich schon absehen.

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