«Lucerne Festival» und Verkehrshaus: Geld vom Kanton

Das Lucerne Festival und das Verkehrshaus der Schweiz sollen in den Zweckverband der grossen Kulturbetriebe des Kantons Luzern aufgenommen werden. Dies beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einer Botschaft.

Nachdem der Kantonsrat dem Planungsbericht über die Kulturförderung (Kulturplanungsbericht) und den darin skizzierten Massnahmen zur  Weiterentwicklung der kantonalen Kulturförderung im Juli dieses  Jahres zugestimmt hat, müsse nun das Kulturförderungsgesetz  entsprechend angepasst werden, teilt das Bildungs- und Kulturdepartement mit.

Für die inhaltliche Weiterentwicklung des Zweckverbandes grosse Kulturbetriebe Kanton Luzern und für die Fortführung der  Zusammenarbeit zwischen Kanton und Stadt Luzern sollten zwei weitere  Kulturinstitutionen in den Zweckverband aufgenommen werden: das  Lucerne Festival und das Verkehrshaus der Schweiz.

Dies bedeute,  dass die beiden Kulturbetriebe kantonal mitfinanziert würden, dazu  muss das Gesetz angepasst werden. Neu soll im Gesetz zudem verankert  werden, dass der Beschluss des Zweckverbandes, einen Kulturbetrieb zu einem grossen Kulturbetrieb zu bestimmen, vom Kantonsrat und der  Stadt Luzern zu genehmigen ist.

Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat zugleich eine Änderung des Gesetzes über  die Kulturförderung vor, das die Umsetzung von Massnahmen aus dem Kulturplanungsbericht vorsieht.

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