«Lucerne Festival» und Verkehrshaus: Geld vom Kanton
Das Lucerne Festival und das Verkehrshaus der Schweiz sollen in den Zweckverband der grossen Kulturbetriebe des Kantons Luzern aufgenommen werden. Dies beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einer Botschaft.
Nachdem der Kantonsrat dem Planungsbericht über die Kulturförderung (Kulturplanungsbericht) und den darin skizzierten Massnahmen zur Weiterentwicklung der kantonalen Kulturförderung im Juli dieses Jahres zugestimmt hat, müsse nun das Kulturförderungsgesetz entsprechend angepasst werden, teilt das Bildungs- und Kulturdepartement mit.
Für die inhaltliche Weiterentwicklung des Zweckverbandes grosse Kulturbetriebe Kanton Luzern und für die Fortführung der Zusammenarbeit zwischen Kanton und Stadt Luzern sollten zwei weitere Kulturinstitutionen in den Zweckverband aufgenommen werden: das Lucerne Festival und das Verkehrshaus der Schweiz.
Dies bedeute, dass die beiden Kulturbetriebe kantonal mitfinanziert würden, dazu muss das Gesetz angepasst werden. Neu soll im Gesetz zudem verankert werden, dass der Beschluss des Zweckverbandes, einen Kulturbetrieb zu einem grossen Kulturbetrieb zu bestimmen, vom Kantonsrat und der Stadt Luzern zu genehmigen ist.
Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat zugleich eine Änderung des Gesetzes über die Kulturförderung vor, das die Umsetzung von Massnahmen aus dem Kulturplanungsbericht vorsieht.
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