LU: Urteil zu Ergänzungsleistungen
Der Kanton Luzern zahlt gemäss einem Gerichtsurteil zu wenig Ergänzungsleistungen an Heimbewohner. Den betroffenen Heimbewohnern drohe so die Abhängigkeit von der Sozialhilfe, und damit verstosse der Kanton gegen Bundesrecht, hält das Luzerner Kantonsgericht fest. Es hiess eine Beschwerde eines betagten Mannes gut. Der Mann musste pro Tag 28 Franken an die Unterkunft in einem Einzelzimmer sowie die Betreuung zahlen. Dies führte laut Gericht zu einem übermässigen Abbau seines Vermögens. Künftig muss der Kanton Luzern die volle Tagestaxe eines Doppelzimmers anrechnen. Das Urteil ist noch nicht rechtsgültig. Die Kantonsregierung will den Gerichtsentscheid nun analysieren.
Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.