Bundesrichter machen nicht vorwärts

«Lozärner Bier» darf die Konsumenten weiter täuschen

Unterlegen: Das «Lozärner Bier» Lager wird, anders als das namentlich zum Verwechsen ähnliche Luzerner Bier, nicht hier produziert.

(Bild: gwa)

Das Bundesgericht hat einer Beschwerde der Lozärner Bier AG die aufschiebende Wirkung gewährt. Bis zur Urteilsfällung muss auf den Flaschen des «Lozärner Bier» weiterhin nicht darauf hingewiesen werden, dass das Getränk in Schaffhausen gebraut wird.

Die Firma hat den Entscheid des Kantonsgerichts Luzern vom Juli 2017 vor dem Bundesgericht angefochten. Das Kantonsgericht hatte festgestellt, dass der geographische Hinweis «Lozärner» gegen das Täuschungsverbot im Lebensmittelrecht verstösst. Der Durchschnittskonsument würde davon ausgehen, dass das Bier tatsächlich in Luzern gebraut werde. Verstärkt werde der Eindruck durch die blau-weisse Etikette. Tatsächlich braut die Brauerei Falken in Schaffhausen das Bier.

Das Luzerner Kantonsgericht findet deshalb, die Hersteller müssten zwingend einen Hinweis auf der Etikette bringen (zentralplus berichtete). Ob das Bundesgericht das auch so sieht, bleibt abzuwarten.

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