Zug: Neues Gesetz wurde im Kantonsrat diskutiert

Löhne der Kantonalbank-Chefs kommen nicht ins Gesetz

Am Donnerstag wurde im Zuger Kantonsrat über das Sparpaket Finanzen 2019 diskutiert.

(Bild: Kilian Bannwart)

Während die meisten geplanten Änderungen des Kantonalbank-Gesetzes relativ sang- und klanglos vom Kantonsrat durchgewinkt wurden, sorgten die Gehälter der Zuger KB-Chefs für einige Diskussionen. Und ein knappes Abstimmungsresultat.

Der Zuger Kantonsrat beriet am Donnerstag in erster Lesung über die Neuerung des Gesetzes zur Zuger Kantonalbank. Insbesondere sorgte dabei der Gehalt der Kantonalbank-Geschäftsleitung für Diskussionen (zentralplus berichtete).

Dies, weil die vorberatende Kommission vorschlug, die Abgeltungen gesetzlich festzulegen. Konkret schlug diese vor: «Der Lohn der Geschäftsleitung orientiert sich nach dem Median vergleichbarer Kantonalbanken.»

Zu schwammig sei dieser Zusatz, befand Stawiko-Präsidentin Gabriela Ingold zum Vorschlag der Kommission. «Es gibt in dieser Formulierung zu viel Spielraum. Denn, welches sind die vergleichbaren Banken? Und welche Löhne werden eingerechnet? Was, wenn die Entgeltungen der vergleichbaren Banken höher sind als die der Zuger Kantonalbank? Werden diese dann angehoben?»

Vertrauen in den Bankrat

Weiter erklärte sie, dass die Löhne nicht Thema in einem Gesetz sein können. Man solle auf die Festlegungen vertrauen, die der Bankrat vornimmt und die zudem von der Versammlung genehmigt werden müssen.

Das sehen die ALG sowie die SP anders. Der grüne Kantonsrat Anastas Odermatt dazu: «Dies gesetzlich vorzuschreiben ist ein gangbarer Weg. Und hätte mehr Strahlkraft und Gewicht als irgendein Reglement.»

Sozialdemokratin Barbara Gysel setzte gar noch einen drauf und befand, dass der Vorschlag der vorberatenden Kommission zu schwach sei. «Er ist sehr milde und unverbindlich. Das Aargauer Parlament war da weit konkreter.»

Ein knapper Entscheid

Die bürgerlichen Parteien konnten dem Vorschlag nichts abgewinnen. Von CVP bis SVP waren alle Parteien der Ansicht, dass Gehaltspolitik in der Kompetenz des Bankrates liegt», wie es CVP-Mann Pirmin Andermatt formulierte.

Das Resultat war dennoch knapp. Mit 36 zu 33 Stimmen wurde entschieden, dass die Löhne der Kantonalbank-Chefs nicht im Gesetz niedergeschrieben werden.

Abgelehnt wurde ausserdem der ursprüngliche Vorschlag der Regierung, nach dem gemäss Gesetz «mindestens ein Drittel des Aktienkapitals plus eine Aktie im Eigentum des Kantons» sein müsse. Diesen Mindestanteil dürfe der Kanton nicht veräussern. Die Stawiko hob diesen Anteil auf mindestens die Hälfte des Aktienkapitals an. Diesen Vorschlag unterstützte eine Mehrheit im Rat.

Noch folgt die 2. Lesung in Sachen Kantonalbank-Gesetzesrevision.

 

 

 

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