Kriminalgericht Luzern hat entschieden

«Loco Bar»-Messerstecher soll neun Jahre ins Gefängnis

An der Baselstrasse kam es 2017 zu einer tödlichen Messerstecherei. (Bild: gwa)

Ein Bauspengler hat 2017 in einer Bar an der Baselstrasse einen Gast mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt. Er behauptete, es sei Notwehr gewesen – doch das Kriminalgericht Luzern schenkt dieser Version keinen Glauben.

An Allerheiligen 2017 ging der heute 39-Jährige in die «Loco Bar» an der Baselstrasse 27 in Luzern. Kurz vor 00.30 Uhr wollte er der Bardame bei der Schliessung des Lokals behilflich sein.

Zwei Eritreer hatten allerdings keine Lust, schon nach Hause zu gehen. Sie weigerten sich, ihre Getränke in Pappbecher umzuleeren und die Bar zu verlassen. Es kam zu einem Streit. Das spätere Opfer stiess den Bauspengler aus Serbien von sich weg und schlug ihm mutmasslich auch ins Gesicht.

Opfer verblutete innerhalb weniger Minuten

Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass der Mann daraufhin aus der Innentasche seiner Jacke ein 12 Zentimeter langes Messer zückte. Binnen einer Sekunde stiess er zu – und durchtrennte dabei die Unterschlüsselbeinarterie fast vollständig. Das Opfer starb noch am Tatort wegen des erlittenen massiven Blutverlusts (zentralplus berichtete).

Der Verteidiger hatte in der Verhandlung argumentiert, es hätte eine Notwehrsituation vorgelegen (zentralplus berichtete). Er verlangte einen Freispruch.

Das Kriminalgericht jedoch sieht die Sache anders. Es spricht den Mann der vorsätzlichen Tötung, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie dem Besitz von Munition ohne Berechtigung schuldig. Die Munition wurde bei einer Hausdurchsuchung gefunden.

Gegen Kaution auf freiem Fuss

Verurteilt wird er zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und 14 Tagen sowie einer Busse von 300 Franken. Die Begründung, warum den neun Jahren noch zwei Wochen angehängt wurden, liegt noch nicht vor.

Nach der Verbüssung seiner Haftstrafe soll der Mann 12 Jahre des Landes verwiesen werden. Ausserdem muss er der Familie des Opfers insgesamt 50’000 Franken Genugtuung bezahlen.

Derzeit befindet sich der Mann nach einer Kautionszahlung von 60’000 Franken auf freiem Fuss. Dieser Betrag wird ihm zurückbezahlt, sobald er seine Strafe antritt. In der Zwischenzeit muss er sich regelmässig bei der Staatsanwaltschaft melden. Zudem wurde sein Pass gesperrt, um eine Flucht zu verhindern, wie aus dem Urteilsdispositiv hervorgeht. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

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