Geldstrafe für Zuger Bordellbetreiberin

Lockdown ignoriert: Diese Erotikmassage hatte kein Happy End

Die verbotene Erotikmassage endete jäh, als die Polizei im Salon auftauchte. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Auf Anweisung ihrer Chefin hat eine Masseuse während des Lockdowns in einem Zuger Erotikbetrieb weiter Kunden bedient. Die Zuger Polizei erwischte sie in flagranti.

Um eine Verbreitung des Coronavirus zu verhindern, hat der Bundesrat im April den Betrieb von Bordellen zeitweise verboten. Die Betreiberin eines Erotikbetriebs im Kanton Zug scherte dies allerdings nicht. Sie sorgte dafür, dass ihre Mitarbeiterinnen weiterhin «erotische Feinmassagen mit Happy End» anboten.

Bis am 28. April um genau 10.55 Uhr ging das gut – dann jedoch stand plötzlich die Zuger Polizei vor der Tür und setzte dem Treiben ein Ende.

Besonders lukrativ dürfte das Geschäft letztlich nicht gewesen sein. Denn die Zuger Staatsanwaltschaft verurteilt die Thailänderin nun zu einer saftigen Geldstrafe.

Busse von 550 Franken

Die Bordellbetreiberin wusste oder hätte wissen können, dass der Bundesrat die Prostitution in der Covid-19-Verordnung 2 verboten hatte, heisst es in dem Strafbefehl. Die 52-Jährige wird zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 110 Franken verurteilt.

Die 2’200 Franken muss sie bezahlen, wenn sie sich während einer Probezeit von zwei Jahren etwas Ähnliches zuschulden kommen lässt. Sofort fällig werden eine Zusatzbusse von 550 Franken – und ausserdem Gebühren in der Höhe von 400 Franken.

Junge Männer hielten Abstandsregeln nicht ein

Ebenfalls rechtskräftig wurden diesen Monat zwei Entscheide der Zuger Staatsanwaltschaft, die junge Männer betreffen. Auch sie haben sich der Missachtung der Covid-19-Verordnung 2 schuldig gemacht.

Einer hielt Anfang April an der Baarerstrasse in Zug den Mindestabstand von 2 Metern gegenüber einer anderen Person nicht ein. Der andere hielt sich Ende März in Oberägeri in einer Menschenansammlung von mehr als fünf Personen auf.

Beide müssen jetzt eine Busse von 100 Franken bezahlen. Und für die Gebühren aufkommen – das macht in einem Fall noch einmal 100 und im anderen 150 Franken.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 16.07.2020, 11:53 Uhr

    Ich hoffe, die Männer ziehen diese Busse weiter den die COVID-Verordnungen sind verfassungswidrig , da unverhältnismässig

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 17.07.2020, 11:17 Uhr

      Verurteilt wurde die Betreiberin der Bordells – also eine Frau und nicht Männer.

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