Nur «mässige Wirkung» durch Ahndung

Littering-Bussen in Luzern nicht die ultimative Lösung

Kein schönes Bild: Abfall entlang der Reuss. (Symbolbild: ber)

Seit 2009 dürfen Abfallsünder in Luzern gebüsst werden, störende Personen dürfen von öffentlichen Orten weggewiesen werden. Die Antwort auf einen SVP-Vorstoss zeigt nun jedoch: 10 Jahre nach Einführung des Gesetzes zeigt das Bussenregime nur beschränkt Wirkung.

Konkrete Zahlen gibt es zwar nicht. Gemäss eines Berichts der «Luzerner Zeitung» werden die Strafen bezüglich Littering nicht separat erfasst. Die grobe Schätzung der Polizei deshalb: Jährlich würden rund 200 Bussen gegen Güselsünder ausgesprochen.

Die Zahl der Wegweisungen hingegen ist genau. In der Stadt Luzern waren es im letzten Jahr 517 Fälle, im gesamten Kanton 538, wie in der Antwort der Regierung auf den SVP-Vorstoss klar wird.

Insbesondere Bauern sind stark von Littering betroffen, da Abfall für Kühe lebensgefährlich sein kann. Dennoch plant die Polizei nicht, auf dem Land mehr Patrouillen deswegen einzusetzen. – Dies nämlich war eine der Forderungen vom Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbands. Der Polizeisprecher Christian Bertschi stuft dies als «unverhältnismässig» ein. Dies, da Patrouillen an Orten, wo viele Menschen seien, sprich, in der Stadt, viel mehr Sinn machen würden.

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