Liste: Öffentliche Innenräume
Zu öffentlich zugänglichen Innenräumen gehören etwa Geschäfte, Einkaufszentren, Banken, Poststellen, Museen, Bibliotheken, Kinos, Theater, Konzertlokale, Restaurants, Bars, Discos, Spielsalons oder Hotels. Aber auch Eingangs- und Garderobenräume von Schwimmbädern, Sportanlagen und Fitnesszentren, Arztpraxen, Spitäler, Kirchen und religiöse Einrichtungen, Beratungsstellen und Quartierräume. Ebenso gilt eine Maskentragpflicht in jenen Teilen der öffentlichen Verwaltung, die dem Publikum zugänglich sind. In den Schulen sowie in Trainingsbereichen von Sporteinrichtungen muss nur eine Maske getragen werden, wenn dies im Schutzkonzept vorgesehen ist.
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