Wird Bewilligungspraxis in Luzern angepasst?

«Lion Lodge»-Urteil: Manuela Jost will Lehren für die Zukunft ziehen

Nutzt das Urteil als Orientierungshilfe für künftige Fälle: Die Luzerner Baudirektorin Manuela Jost.

Der geplante Abriss der «Lion Lodge» an der Luzerner Zürichstrasse wurde vom Kantonsgericht gestoppt. Brisant: Die Begründung der Richter könnte Auswirkungen auf andere Projekte haben.

Das Luzerner Kantonsgericht hat entschieden: Das Haus an der Zürichstrasse, wo heute das Hostel Lion Lodge einquartiert ist, darf nicht abgerissen werden. Damit gibt das Gericht den Gegnern des Projekts recht. Diese hatten Beschwerde gegen den Abriss und den geplanten Neubau eingereicht (zentralplus berichtete).

In ihrem Urteil kommen die Kantonsrichter zum Schluss, dass die von der Bauherrschaft bei der Stadt eingereichten Unterlagen nicht ausreichen, weshalb die Stadt den Abriss so nicht hätte bewilligen dürfen. Die Richter äussern damit also direkte Kritik an der städtischen Baudirektion um Stadträtin Manuela Jost (GLP).

«Urteil kann Hinweise für künftige Praxis geben»

Dort nimmt man das Urteil zur Kenntnis, sagt Jost auf Anfrage. Überrascht über das Verdikt zeigt sie sich nicht. «Dass der Abbruch des Gebäudes heikel ist, war uns bewusst. Aus Sicht der Stadt Luzern war es jedoch unverhältnismässig, die Sanierung zu verlangen. Gestützt auf das Gutachten, welches sowohl intern und extern geprüft worden ist, und aufgrund des baulichen Zustandes des Gebäudes sind wir zu diesem Schluss gekommen.» Die Begründung des Gerichts erachte man aber als nachvollziehbar, so Jost.

«Wir nehmen die Forderung ernst, jeweils zwei konkurrierende Projekte miteinander zu vergleichen.»

Manuela Jost, Baudirektorin

Aus dem Gerichtsentscheid möchte die Stadträtin nun wichtige Schlüsse für die Praxis ziehen und den Fokus auf die positiven Aspekte richten. «Im Urteil finden sich entscheidende Hinweise, wie die Bestimmungen der Bau- und Zonenordnung künftig auszulegen sind», sagt Jost.

Verfahren könnte umständlicher werden

«Wir nehmen die Forderung ernst, jeweils zwei konkurrierende Projekte miteinander zu vergleichen, wie dies im Urteil des Gerichts im Fall an der Zürichstrasse festgehalten ist», so Jost. Das heisst, eine Bauherrschaft wird dereinst sowohl ein Sanierungs- wie auch ein Neubauprojekt präsentieren müssen. Die beiden Eingaben werden anschliessend einander gegenübergestellt und die Verhältnismässigkeit eines Abbruchs beurteilt.  

Das Urteil könnte allenfalls richtungsweisend sein in Bezug auf zwei höchst umstrittene Bauprojekte in der Stadt Luzern: den Neubau des Luzerner Theaters (zentralplus berichtete) und den umstrittenen Abriss der Bodum-Villen an der Obergrundstrasse (zentralplus berichtete).

Nationales Interesse am Abriss des Theaters?

Im Urteil zum Fall der «Lion Lodge» heisst es:

«Ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung im Sinn der Bundesinventare darf nur in Erwägung gezogen werden, wenn ihr bestimmte gleich- oder höherwertige Interesse von ebenfalls nationaler Bedeutung entgegenstehen.»

Folgt man dieser Überlegung, kommt der Abriss des Luzerner Theaters nur in Frage, wenn mit dem Neubau ein gleichwertiges nationales Interesse erfüllt werde. Doch was heisst das?

Dazu sagt die Luzerner Anwältin Claudia Keller Lüthi: «Es gibt keine Definition von ‹nationalen Interessen›, welche bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen von geschützten Objekten herangezogen werden könnten.» Aufgrund der Rechtsprechung könne man da zum Beispiel an elementare Infrastrukturnetze, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen sowie die Sicherheit denken.

«Für das Stadttheater dürfte ein solches nationales Interesse schwer zu finden sein», meint die Baurechtsexpertin. Vielleicht könnte man argumentieren, die Förderung der kulturellen Vielfalt im Sinne der Bundesverfassung sei ein solches Interesse. Aber die ist grundsätzlich Aufgabe der Kantone.

Villa verlottern lassen: Geht diese Rechnung auf?

Weiter heisst es im Urteil:

«An der Eignung einer Schutzanordnung fehlt es typischerweise bei einem nicht mehr sanierungsfähigen Abbruchobjekt, da sich diesfalls die schutz- oder erhaltenswürdige Baustruktur mit einem Abbruchverbot nicht mehr erhalten lässt».

Das heisst, bei einer nicht mehr renovierbaren Bauruine ist das öffentliche Interesse am Erhalt niedrig – ein Abbruch kann und muss bewilligt werden. Kritiker haben Jørgen Bodum schon lange im Verdacht, dass er genau darauf setzt, um seine Villen an der Obergrundstrasse durch einen Neubau ersetzen zu können. Die Formulierung im Urteil legt den Schluss nahe, dass diese Rechnung aufgehen könnte.

Geht's nun vor das Bundesgericht?

Welche Auswirkungen das Urteil auf das Stadtluzerner Bauwesen hat, lässt sich also noch nicht im Detail vorhersehen. Auch wie es an der Steinenstrasse weitergeht, kann die Baudirektorin noch nicht sagen. «Stand heute geht die Baudirektion davon aus, dass das Urteil nicht an das Bundesgericht weitergezogen wird», sagt Manuela Jost. Nach Ablauf der Einsprachefrist werde man aber auf die Bauherrschaft zugehen und das weitere Vorgehen klären.

Die Eigentümer des betroffenen Gebäudes wollen sich auf Nachfrage ebenfalls nicht konkret zu den nächsten Schritten äussern. «Wir werden nun alles zusammen mit unserem Anwalt analysieren und schauen, ob allenfalls Fehler gemacht wurden, und dann entscheiden», sagt Hostelbetreiber Ratan Ashrafuzaman.

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