«Like»-Button bedarf Nutzereinwilligung

Viele Websites binden Facebooks «Like»-Button ein. Dabei werden die Nutzerdaten, etwa die IP-Adresse, immer auch weitergeleitet, zum Beispiel an Facebook. Nun hat sich der Europäische Gerichtshof EuGH mit den Plug-Ins befasst und hält fest: Die Internetseiten, die den «Like»-Button von Facebook einbinden, müssen ihre Nutzer auch darüber informieren, dass damit ihre Informationen weitergeleitet werden. Für die anschliessende Verarbeitung der Daten sei aber weiter Facebook zuständig. Beobachter gehen davon aus, dass aufgrund des Urteils zahlreiche Internetseiten einen weiteren Klick zur Einwilligung installieren werden.

Quelle:swisstxt
«Like»-Button bedarf Nutzereinwilligung
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