Happige Vorwürfe gegen Luzerner JSVP-Präsident

Liebrand blitzt vor Gericht gegen Zürcher Juso ab

Anian Liebrand spricht zu den Gästen eines Podiums. (Bild: Archivbild Hans Stutz)

Ein Zürcher Juso-Mitglied hat dem Luzerner Präsidenten der JSVP Schweiz, Anian Liebrand, vorgeworfen, Rechtsextremen nahe zu stehen. Ein Gericht hat nun entschieden, dass das zwar nicht nett, aber keine Verleumdung ist.

Im konkreten Fall gehts um einen Gerichtsfall zwischen Pascal Bührig (23) von der Zürcher Juso und dem Luzerner Anian Liebrand (26), Präsident der Jungen SVP Schweiz und Nationalratskandidat.

Neonazis als Freunde?

Auslöser für den Zwist war gemäss «Sonntags-Zeitung» ein Facebook-Eintrag Bührigs. Dies geht aus der Einstellungsverfügung des Gericht hervor, die zentral+ vorliegt. Bührig, damals Co-Präsident der Juso Kanton Zürich, warf Liebrand im Februar 2014 Nähe zu Rechtsextremen vor. «Er und seine Freunde von der neonazistischen Europäischen Aktion», so Bührig über Liebrand, hätten ihm bei einer Occupy-Veranstaltung 2011 «antisemitische Flyer gegen den ‹Rothschild-Kapitalismus› in die Hände gedrückt». Die Europäische Aktion ist eine von Holocaustleugner Bernhard Schaub gegründete Organisation.

Ausserdem, schrieb Bührig, habe sich Liebrand mit «Freunden» fotografieren lassen, die «mit ihren Tattoos à la ‹Meine Ehre heisst Treue› (SS-Wahlspruch) rumprahlten». Mit dem Eintrag kommentierte er einen «20 Minuten»-Artikel, in dem es um einen offenen Brief des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds (SIG) ging. Der Titel des Artikels lautete «JSVP-Präsident ist Freund von Judenhasser.» Der SIG warf darin Liebrand Nähe zu «obskuren Verschwörungstheoretikern und dubiosen Personen» vor.

Dieser Artikel in der Zeitung 20 Minuten war der Auslöser des Streits zwischen Liebrand und dem Zürcher Juso Bührig.

Dieser Artikel in der Zeitung 20 Minuten war der Auslöser des Streits zwischen Liebrand und dem Zürcher Juso Bührig.

(Bild: 20 Minuten)

Bührig ging in seinem Blogeintrag nicht zimperlich vor und fuhr Liebrand auch persönlich ordentlich an den Karren. So schrieb er gemäss der Einstellungsverfügung weiter: «Für ihre hohlköpfigen Kampagnen wählt die SVP die grössten Hoh… naja, ihr wisst schon, ins Präsidium.»

Anzeige wegen Verleumdung

Liebrand wollte sich das nicht gefallen lassen. Er schaltete den bekannten SVP-Anwalt Hermann Lei ein und reichte Strafanzeige ein wegen Verleumdung, allenfalls übler Nachrede. Unter anderem, weil der Eintrag den Eindruck erwecke, Liebrand sei selber Rechtsextremist. Flyer habe er zudem keine verteilt.

«In einer politischen Auseinandersetzung rechnet das Publikum mit Übertreibungen und scharfen Formulierungen.»

Aus der Begründung der Zürcher Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nun Mitte September eingestellt. «In einer politischen Auseinandersetzung», heisst es in der Einstellungsverfügung, rechne das Publikum «mit Übertreibungen und scharfen Formulierungen». Dabei sei davon auszugehen, dass die Leser nicht jedem Wort automatisch Glauben schenken würden. Als entlastend für den Angeklagten führte das Gericht zudem aus, dass sich die Debatte auf seinem Facbook-Profil abgespielt hat – also nur sehr bedingt in der Öffentlichkeit.

Foto mit Rechtsextremen

Ein strafbarer Angriff auf die Ehre muss laut bundesgerichtlicher Rechtssprechung von «einiger Erheblichkeit» sein. Das ist laut Einstellungsverfügung im Fall der beiden Streithähne nicht der Fall. Zudem hält das Gericht darin fest, dass Bührig «in keinem Punkt sagte, Liebrand sei ein Rechtsextremist.» Diesbezüglich bestreitet Anian Liebrand aber nicht, dass er sich in Luzern im Rahmen einer Flyer-Aktion mit einer Person aus der rechtsextremen Szene hat fotografieren lassen.

«Ich fühlte mich damals gezwungen, ein Exempel zu statuieren, sonst kommt das Thema immer wieder.»

Anian Liebrand, Luzerner Präsident JSVP Schweiz

Anian Liebrand rechtfertigt gegenüber der Sonntags Zeitung die Anzeige gegen Bührig: «Mit diesem Facebook-Beitrag war für mich damals eine Grenze überschritten. Da behauptete jemand etwas über mich, was schlicht nicht stimmte. Ich fühlte mich damals gezwungen, ein Exempel zu statuieren, sonst kommt das Thema immer wieder.» Beschwerde gegen die Einstellung habe er nicht erhoben – «weil mir meine Zeit dafür schlicht zu schade ist», sagt Liebrand.

Pascal Bührig hält an seiner Position fest. Er erhält gemäss Einstellungsverfügung für seine Auslagen vor Gericht vom Staat eine Entschädigung von 6400 Franken. Die beantragte finanzielle Genugtuung verwehrte ihm der Zürcher Staatsanwalt jedoch.

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