Freispruch für Personal nicht akzeptiert

Lido-Unfall: Opfer legt Berufung ein

Badende im Lido Luzern (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Kein Aufatmen für den Bademeister und den Geschäftsführers des Strandbads Lido: Nach dem Freispruch des Bezirksgerichts Luzern zieht das Opfer eines Badeunfalls den Fall nun ans Kantonsgericht weiter.

Vor rund drei Monaten sprach das Bezirksgericht Luzern den Bademeister und den Geschäftsführer des Strandbades Lido vom Vorwurf der fahrlässigen schweren Körperverletzung durch Unterlassung frei. Ursprung war ein Unfall im Juni 2014 im Luzerner Lido: Ein Mann verletzte sich nach dem Sprung ins seichte Wasser an der Wirbelsäule. Seither ist er Teraplegiker (zentralplus berichtete).

Zum Freispruch ist es gekommen, weil nicht eindeutig habe geklärt werden können, ob der Mann ins Wasser gesprungen oder gefallen war. Die Aussagen der Ehefrau und des Bademeisters sind widersprüchlich ausgefallen. So urteilten die Richter «im Zweifel für den Angeklagten» und gingen von einem unfreiwilligen Sturz ins Wasser aus.

Verbotstafel immer noch im Zentrum

Das Opfer, welches als Strafkläger beteiligt ist, wollte dieses Urteil jedoch nicht akzeptieren und zieht den Fall nun ans Kantonsgericht weiter. Der Freispruch beruhe auf einer fehlerhaften Würdigung des Sachverhalts, zitiert die «Luzerner Zeitung» den Anwalt des Opfers. So hätten Kopfsprünge vom Steg in den See verboten werden müssen. Mit einer Verbotstafel wäre es nie so weit gekommen, argumentiert er.

Ausserdem erhofft sich der Anwalt, dass sich durch diesen Schritt, die haftpflichtrechtlichen Konsequenzen einfacher klären lassen und Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden können.

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