Luzerner Sparpaket

Lehrer drohen mit Boykott und Streik

Den Luzerner Lehrern reicht's: Sie ziehen Streik und Boykott in Erwägung. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Jetzt ist genug: Die Luzerner Lehrer wehren sich aktiv gegen das umstrittene Sparpaket. Unter anderem sollen für die Sparmassnahmen verantwortliche Politiker bei den Wahlen im März 2015 boykottiert werden. Auch ein Streik ist möglich.

Das kantonale Sparpaket unterliegt immer wieder harscher Kritik. Besonders mit den geplanten Einsparungen von 12,3 Millionen Franken im Bildungsbereich sind viele nicht einverstanden. Den Demonstrationen und Reaktionen zum Trotz hat der Kantonsrat den Sparvorschlägen der Regierung im Dezember weitgehend zugestimmt.

Jetzt scheint das Fass voll zu sein: Der Luzerner Lehrerinnen- und Lehrerverband (LLV) droht mit einem Streik. Der LLV schreibt in einer Mitteilung: «In unserem Verband wächst der Wille, dem politischen Unsinn von Sparpaketen mit einem Streik zu begegnen.» Dazu wurden die Mitglieder des Verbandes befragt, ob diese zu einer solchen Arbeitsverweigerung bereit wären.

«Mitglieder bereit, zu streiken»

«Die Streikbereitschaft ist vorhanden», so der LLV. Doch ob es wirklich so weit kommt, ist unklar. Der Verband möchte grundsätzlich von einem Streik absehen, da dieser «in der Schule vor allem die Kinder und Eltern treffen würde, die mit den Sparpaketen direkt nichts zu tun haben». Ausserdem seien die Verantwortlichen zu konstruktiven Gesprächen bereit, um Schlimmeres zu verhindern.

«Es ist wirklich unsere allerletzte Lösung, wegen den Sparmassnahmen auf die Strasse zu gehen», betont Annamarie Bürkli, Präsidentin des LLV, auf Anfrage. Szenarien, die einen Streik auslösen würden, seien beispielsweise das Ausbleiben einer Lohnaufbesserung oder eine Erhöhung der Stundenzahlen. Immerhin sind zirka 60 Prozent aller kantonalen Lehrkräfte Mitglied beim Lehrerinnen- und Lehrerverband. Laut Lustat Statistik Luzern waren im Schuljahr 2013/14 im ganzen Kanton 5’574 Lehrkräfte tätig.

Streikrecht in der Schweiz

Die Bundesverfassung hält zum Schweizer Streikrecht folgendes fest: «Streik und Aussperrung sind zulässig, wenn sie Arbeitsbeziehungen treffen und wenn keine Verpflichtungen entgegenstehen, den Arbeitsfrieden zu wahren oder Schlichtungsverhandlungen zu führen.» Trotzdem lässt das Gesetz die Entlassung von Streikenden zu, wie ein Beispiel vom Februar 2013 zeigt. 22 Angestellte des Neuenburger Spitals «La Providence» wurden entlassen, weil sie in einem Streik gegen die Auflösung des Gesamtarbeitsvertrags protestierten.

Im Hinblick auf das bevorstehende Wahljahr 2015 hat der Verbandsrat diverse Massnahmen beschlossen. Zum Beispiel wird den Lehrpersonen empfohlen, die Stimmen für die Wahlen im März 2015 jenen zu verweigern, die die Sparpakete zu verantworten haben. Wer das ist, sagt der LLV nicht. Der Verbandsvorstand werde jedoch das Abstimmungsverhalten der Kantonsräte analysieren und dementsprechend Haltung beziehen.

«Schauen dem Kantonsrat auf die Finger»

Annamarie Bürkli präzisiert: «Der Kantonsrat winkt Bildungspolitische Massnahmen durch oder setzt diese um. Aus diesem Grund schauen wir diesem bezüglich des Wahlverhaltens genau auf die Finger und werden anschliessend Wahlempfehlungen an unsere Mitglieder abgeben.»

Wer innert nützlicher Frist jedoch mittels verbindlicher, parlamentarischer Vorstösse Beiträge leiste, um die zunehmend schlechter werdenden Rahmenbedingungen zu korrigieren, könne von dieser Wahlstimmenboykottempfehlung befreit werden.

Kein Streikverbot mehr für Beamte

Ein Blick zurück: Nach der Aufhebung des Verbots im Jahr 2002 ist es Beamten grundsätzlich erlaubt, zu streiken (siehe Box). Der Streik wurde im Allgemeinen für zulässig erklärt – mit einem Ausnahmevorbehalt für unerlässliche Dienste. Einschränkungen gibt es nämlich für Personen, welche unerlässliche Dienste zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausüben.

Ihre Meinung interessiert uns! Als Community-Mitglied können Sie diese mit der Kommentar-Funktion mitteilen.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon