Frau auf Fussgängerstreifen überrollt

Lastwagenfahrer wegen fahrlässiger Tötung in Zug verurteilt

Eine betagte Frau ist im Sommer in der Stadt zug von einem Lastwagen überfahren worden. (Bild: Zuger Polizei)

Auf der Bahnhofstrasse in Zug ist es im August 2019 zu einem tragischen Unfall gekommen. Ein Lastwagenfahrer übersah auf dem Fussgängerstreifen eine 92-jährige Frau – ­sie wurde tödlich verletzt. Nun wurde der Chauffeur verurteilt.

Es war ein Mittwochnachmittag im Hochsommer, als es zu dem tödlichen Unfall kam. Der Lastwagenfahrer fuhr aus der Zuger Innenstadt in Richtung Baar, als er auf der Bahnhofstrasse vor einem Zebrastreifen anhalten musste, um einige Passanten durchzulassen.

Just in diesem Augenblick lief eine 92-jährige Frau auf dem Trottoir rechts entlang des Camions. Der Chauffeur schaute links und rechts in die Aussenspiegel – und setzte dann zum erneuten losfahren an. Und das genau in dem Moment, als die betagte Fussgängerin im Begriff war, die Strasse zu überqueren.

Als sie bemerkte, dass sich der Lastwagen in Bewegung gesetzt hatte, versuche sie noch wegzurennen. Nach drei bis vier Schritten jedoch wurde sie vom Lastwagen erfasst und überrollt. Sie starb noch auf der Unfallstelle (zentralplus berichtete).

Wäre er aufmerksamer gewesen, wäre der Unfall nicht passiert

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Chauffeur vor, dass er wegen ungenügender Aufmerksamkeit nicht bemerkte, dass die Frau bereits auf dem Fussgängerstreifen war, als er losfuhr. Bei genügender Beachtung des Aussenspiegel hätte er die Frau sehen müssen, heisst es im rechtskräftigen Strafbefehl. Er wird daher der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen.

Bestraft wird der Mann mit einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 80 Franken. Die 9600 Franken muss er bezahlen, wenn er sich innerhalb einer Probezeit von zwei Jahren nicht bewähren sollte. Darüber hinaus wird er mit einer Busse von 2000 Franken bestraft. Hinzu kommen Auslagen und Gebühren in der Höhe von rund 9000 Franken.

Auf der Bahnhofstrasse in Zug ist es im August 2019 zu einem tragischen Unfall gekommen (Bild: Zuger Polizei)
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2 Kommentare
  • Profilfoto von Tanja Iten
    Tanja Iten, 04.01.2021, 19:33 Uhr

    „wegrennen“ bzw Reaktionszeit … mit 92ig? Eigenverantwortung?
    Ausserdem finde ich fragwürdig, dass in diesem Urteil der tote Winkel nicht mehr Gewicht erhält.

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  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 04.01.2021, 12:30 Uhr

    Träumt die Justiz wieder einmal vom perfekten Menschen, der nie Fehler macht?

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