Landgüter Aabach sollen keine Sonderrechte erhalten

Mit einer Motion verlangen sich die Zuger Alternativen, dass das Landgut Aabach und Unterer Freudenberg, Gemeinde Risch, von der Liste der Zone mit speziellen Vorschriften für historisch wertvolle Gebäude und Anlagen aus dem Richtplan gestrichen werden sollen.

Eine Einzonung im Landgut Aabach mit einem Bebauungsplan zu genehmigen, entspräche unhaltbaren Sonderrechten für zukünftige Bauherrschaften, argumentieren die Motionäre. Noch zum Zeitpunkt des Erlasses des Richtplans 2004/2005 hätte man annehmen können, dass zwei Gebäude von Aabach im Inventar der schützenswerten Denkmäler Rechtfertigung genug seien.

Die Legimitation für neue Bauten im Gebiet des Landguts Aabach, Gemeinde Risch, entfiel jedoch bereits im Herbst 2005, als die Villa Göhner aus dem «Inventar der schützenswerten Kulturobjekte» gestrichen und eine Unterschutzstellung des Gärtnerhauses ausdrücklich abgelehnt wurde. Damit sei die Plangrundlage nach S6 entfallen, die unter anderem besage, dass die heutigen Qualitäten der Gebäudegruppen und ihrer Umgebung gesamtheitlich zu verbessern sind. Die Zone sei klein zu halten und die Anliegen der Denkmalpflege seien zu berücksichtigen.

Wortlaut widerspricht eidgenössischen Grundsätzen

Auch für das Gebiet «Unterer Freudenberg» gebe es keine Belege, dass dort – weit abseits von Siedlungen – eine Einzonung gerechtfertigt werden könnte. «Die Besitzstandsgarantie für die jetzigen Bauten reicht völlig», heisst es in der Motion. Deshalb sei auch dieser Standort aus der S6-Liste zu entfernen. Der Wortlaut des kantonalen Richtplans widerspreche mehrfach den Zielen und Grundsätzen des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes sowie den Bestimmungen im Bereich des Landschafts- und Seeuferschutzes. Letzterer bezweckt die weitere Bebauung der Seeufer zu begrenzen. 

An der eidgenössischen Abstimmung vom März 2013 hat das Stimmvolk mit gut 62 Prozent Stimmen zum revidierten Raumplanungsgesetz Ja gesagt und sich gegen eine weitere Zersiedelung ausgesprochen.

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