Motion fordert Errichtung gesetzlicher Grundlagen

Lärmschutz beim Bypass: Kanton soll Kriens finanziell unterstützen

Durch den Bypass würde die Ein-/Ausfahrt zum Sonnenbergtunnel doppelt so breit. Deshalb fordert Kriens eine Überdeckelung dieses Abschnitts.

(Bild: iPhoto)

Mit einer breit abgestützten Motion verlangt SP-Kantonsrat Marcel Budmiger eine finanzielle Entlastung der Gemeinde Kriens bei der Umsetzung des Bypasses.

Das Bundesparlament berät zurzeit den Bypass Luzern. Über die Sinnhaftigkeit des Milliardenprojekts sind die Meinungen gespalten. Einigkeit besteht doch darüber, dass die negativen Konsequenzen des Bypasses, insbesondere für die Gemeinde Kriens, bei einer allfälligen Realisierung minimiert werden müssen (zentralplus berichtete).

Falls der Bund den Bypass Luzern bauen wird, braucht es flankierende Massnahmen in Kriens, dies betont die SP des Kanton Luzern. Sie verlangt, dass sich der Kanton daran finanziell beteiligt.

Mit einer breit abgestützten Motion verlangt SP-Kantonsrat Marcel Budmiger, dass dafür die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. «Es kann nicht sein, dass Kriens mit den negativen Auswirkungen des Bypass’ alleine gelassen wird», sagt Kantonsrat Budmiger in einer Medienmitteilung diesen Dienstag. Diese Ansicht teilen auch Kantonsräte von CVP, Grünen, Grünliberalen und SVP, die den Vorstoss mitunterzeichnet haben.

Gesetzliche Grundlage für verbindliche Zusicherung fehlt

Es bestehen mehrere Ideen über die finanzielle Beteiligung des Kantons. Der Bund hält klar fest, dass dies Sache des Kantons und der Standortgemeinde sei. Im Kanton Luzern fehlt jedoch die gesetzliche Grundlage, um eine verbindliche Zusicherung einer Mitfinanzierung abgeben zu können, so die Motion. Dies gefährde die Planung der flankierenden Massnahmen zum Bypass, denn geplant werden könne nur, was auch finanziert werden kann.

Damit verbindliche Zusagen gemacht werden können, soll umgehend die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, damit der Kanton Mittel aus der Strassenrechnung (unter anderem Lärmschutz) auch flankierend zu Bundesprojekten einsetzen kann. Die ermöglicht eine gemeinsame Finanzierung der flankierenden Massnahmen. Ein genauer Kostenteiler müsste dabei noch festgelegt werden.

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