Längere Hilfe für Selbständigerwerbende
Direkt oder indirekt von der Coronakrise betroffene Selbständigerwerbende können nun doch länger Erwerbsausfallentschädigung beziehen. Der Bundesrat hat die Hilfe bis Mitte September verlängert, nachdem der Stopp per Anfang Juni auf Kritik gestossen war. Die zusätzlichen Kosten werden auf eine Milliarde Franken geschätzt. Die in ihrer eigenen Firma angestellten Personen im Veranstaltungsbereich in einer Härtefallsituation können zudem ebenfalls Erwerbsersatz beanspruchen. Die Betroffenen brauchen keine besonderen Schritte zu unternehmen, die AHV-Ausgleichskassen nehmen die Auszahlung ihres Corona-Erwerbsersatzes wieder auf, wie der Bundesrat erklärt.
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