Gesetzesentwurf geht in die Vernehmlassung

Ladenöffnungszeiten: Der Luzerner Regierungsrat macht vorwärts

Öffnungszeiten Luzern Ladenschluss

(Bild: bic)

Das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz des Kantons Luzern soll moderat angepasst werden. Der Regierungsrat hat am Donnerstag nun einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt. In Kraft treten soll das neue Gesetz im ersten Halbjahr 2020. 

An Werktagen abends eine halbe Stunde und an Samstagen eine Stunde länger einkaufen – und dafür auf einen von zwei Abendverkäufen verzichten: Dies sieht der Entwurf für eine Anpassung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes vor (zentralplus berichtete).

Der Regierungsrat hat nun das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) beauftragt, den Entwurf einer Änderung des RLG in die Vernehmlassung zu schicken. Damit macht der Regierungsrat vorwärts bei der Umsetzung der Vorlagen. Der Gesetzesentwurf basiert auf einem Vorstoss von FDP-Kantonsrat Andreas Moser.

Breit abgestützter Kompromiss

Die Motion wurde von allen Parteien und von über 90 Prozent der Kantonsräte unterstützt (zentralplus berichtete). «Aufgrund der breiten Abstützung des parlamentarischen Vorstosses und der Einigkeit in der Behandlung im Kantonsrat wurde die Vernehmlassungsbotschaft knapp gefasst», schreibt das JSD in einer Mitteilung.

Die Motion verlangte eine moderate Anpassung der aktuell gültigen Ladenöffnungszeiten, die auf einem potenziell minimalen Konsens der Interessenvertreter basiert. Neu sollen die Schliessungszeiten von Montag bis Freitag von 18.30 auf 19 Uhr und am Samstag von 16 auf 17 Uhr verschoben werden. Im Gegenzug soll nur noch ein Abendverkauf bis 21 Uhr pro Woche möglich sein. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Juni. Die Gesetzesänderung soll im ersten Halbjahr 2020 in Kraft gesetzt werden.

 

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