Kurzarbeitsentschädigung: neu 18 Monate

Um den weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit zu bremsen, verlängert der Bundesrat die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf 18 Monate. Damit können Unternehmen für ihre Beschäftigten über den Sommer hinaus weiterhin von staatlicher Unterstützung profitieren. Die Pandemie halte an und verhindere eine Erholung der Wirtschaft, sagte Bundesrat Guy Parmelin. Die Kurzarbeit bleibe das wichtigste Instrument gegen die Arbeitslosigkeit. Die Verordnung gilt ab Anfang September bis Ende 2021. Bislang konnten Unternehmen während maximal zwölf Monaten innerhalb von zwei Jahren Kurzarbeitsentschädigung geltend machen.

Quelle:swisstxt
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