Kurzarbeits-Vereinfachungen verlängert
Der Bundesrat hat am Freitag die wegen der Corona-Pandemie beschlossenen Vereinfachungen beim Bezug von Kurzarbeitsentschädigung um drei Monate verlängert. Sie gelten nun ab April und bis Ende Juni weiterhin. Die Nachfrage nach der Kurzarbeitsentschädigung bleibe wegen der noch immer geltenden Massnahmen hoch, schrieb der Bundesrat zum Entscheid. Die Verlängerung des vereinfachten Verfahrens für die Ausrichtung von Kurzarbeitsentschädigung soll Betriebe und Durchführungsstellen entlasten. Vereinfachte Berechnungen und die Aufhebung der gesetzlichen Wartefrist gelten bis nun noch Ende Juni.
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