Kurtaxen sollen weiterhin in AG fliessen

Die Erträge aus Kurtaxen sollen künftig nicht mehr der Luzern Tourismus AG sondern vollumfänglich der Stadt Luzern zu Gute kommen. Der Stadtrat überprüfte ein entsprechendes Postulat und winkt nun ab.

In einem Postulat wollten Mario Stübi, Martina Akermann und Luzia Vetterli namens der SP/JUSO-Fraktion vom Stadtrat wissen, inwiefern eine Ausweitung des Kurtaxeninkassos auf Plattformen, wie «Airbnb» sinnvoll ist und ob die potenziellen Mehreinnahmen nicht Luzern Tourismus, sondern der Stadt Luzern zu Gute kommen können.

«Die Vermietung der eigenen Unterkunft über Online-Plattformen, wie Airbnb, und die Vermietung von Business Apartements unterliegt wie jede andere entgeltliche Übernachtung von Gästen der Kurtaxe», so der Stadtrat in seiner Antwort. Diese betrage derzeit 1,80 Franken pro Übernachtung für solche Anbieter. Das Steueramt weise Anbieter auf ihre Pflicht hin, diese abzuliefern und überprüfe gar periodische andere Quellen, um neue Anbieter zu identifizieren. Die erste Forderung des Postulats nach einer Ausweitung des Kurtaxeninkassos sei somit erfüllt.

Um dem zweiten Punkt, der Verteilung des Ertrages der Kurtaxe an die Stadtkasse zu ändern, wäre das Kurtaxenreglement anzupassen. «Dabei wären Bestimmungen des kantonalen Tourismusgesetzes einzuhalten», so die Stadt weiter. Das bedeute, dass diese Gelder im Sinne der Zweckbindungen zur Finanzierung von touristischen Einrichtungen, Veranstaltungen und Dienstleistungen, die überwiegend im Interesse der Gäste liegen, zu verwenden wären.

Heute erhält die Luzern Tourismus AG nach Abzhug der Inkassokosten den Ertrag der Kurtaxe. «Die volle Zuweisung des Ertrages an dieses Unternehmen hat sich bewährt. Würden Ertrag und Zuständigkeit zwischen der AG und Dienstabteilungen der Stadt aufgeteilt, ergäben sich Doppelspurigkeiten und Koordinationsaufwand.» Ausserdem finanziere die Luzern Tourismus AG bereits heute aus den Kurtaxen vielfältige Aktivitäten, die auch einen Merhwert für die Bewohner dieser Stadt brächten. «Ausserdem ist absehbar, dass der Ertrag der Kurtaxen von Unterkünften von Online-Plattformen und Business Apartements auf absehbare Zeit nicht mehr als zwei bis drei Prozent des gesamten Ertrages der Kurtaxen ausmacht», so die Antwort. Dieser Ertrag liegt bei jährlich drei Millionen Franken. Es erscheine daher nicht zweckmässig, diesen verhältnismässig kleinen Ertragsanteil auszusondern, weshalb sich der Stadtrat gegen die Aufteilung des Ertrages ausspreche.

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