Filmförderung

Zentralschweiz macht sich attraktiver für Filmemacher

Filmdreh in der Luzerner Altstadt. (Bild: «Color of Heaven» / Facebook)

Die Zentralschweizer Kantone haben einheitliche Richtlinien zur Filmförderung verabschiedet. So sollen per sofort bis zu 1,6 Millionen Franken pro Jahr für Filmemacherinnen zur Verfügung stehen.

Seit dem 1. Januar gelten in der gesamten Zentralschweiz einheitliche Regeln für die Filmförderung. Dies geht aus einer Medienmitteilung des Kantons Luzern hervor. Damit stehen künftig bis zu 1,6 Millionen Franken pro Jahr für die Unterstützung von Filmprojekten in der Region zur Verfügung.

Eine Fachgruppe prüfte bislang die Förderanträge und gab Empfehlungen an die Kantone ab. Nun gibt es ein gemeinsames Regelwerk für alle sechs Kantone. Seit anfangs Jahr nutzen die Zentralschweizer Kantone in der Filmförderung gemeinsam den Namen «Zentralschweizer Filmförderung». Filmprojekte werden nach denselben Kriterien beurteilt. Diese Form der Zusammenarbeit ist schweizweit einzigartig.

Der «Regionaleffekt» soll bei er Filmförderung greifen

Die Kantone bauen neben der Vereinheitlichung auch die Förderung aus. Neu gibt es fünf Förderstufen statt drei. Erstmals kann bereits die Entwicklung eines Treatments – eine erste Drehbuchfassung – unterstützt werden. Zudem gibt es finanzielle Mittel für die Vermarktung und Verbreitung der Filme.

Die Kantone setzen voraus, dass die Fördergelder in der Region bleiben. Produktionen müssen mindestens so viel Geld in der Zentralschweiz ausgeben, wie sie an Unterstützung erhalten. Der sogenannte «Regionaleffekt»
gewährleistet, dass die Fördergelder aus den Zentralschweizer Kantonen auch dem regionalen Filmstandort zugutekommen.

Verwendete Quellen
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