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Ab 2027 fällt in Luzern die Billettsteuer weg. Die Stadt will die wegfallenden Einnahmen für Kultur und Sport über das ordentliche Budget ersetzen – Garantien für gleichbleibende Fördermittel gibt es keine.
Ab dem Jahr 2027 wird in der Stadt Luzern keine Billettsteuer mehr erhoben. Das hat das Stadtparlament beschlossen. In der Folge verändere sich die Finanzierung von Kultur- und Sportförderung grundlegend. Der Stadtrat erklärt in einer schriftlichen Antwort auf eine dringliche Anfrage, wie er die wegfallenden Einnahmen kompensieren will.
Die Stadt Luzern verliere durch den Wegfall der Billettsteuer jährlich rund 6 Millionen Franken, die bisher zweckgebunden in einen Fonds für Kultur und Sport flossen (zentralplus berichtete). Laut dem Stadtrat können diese Mittel künftig nur noch über das allgemeine Budget bereitgestellt werden. Eine neue zweckgebundene Finanzierung sei rechtlich nicht möglich. Das bedeutet: Über die Höhe der Beiträge entscheidet künftig jedes Jahr das Parlament im Rahmen des Budgetprozesses.
Als Folge müssten die Preise sinken
Die bisherigen Förderinstrumente – darunter Projektbeiträge, Vereinsförderungen und Ehrungen – würden grundsätzlich erhalten bleiben. Allerdings gebe es keine Rücklagen mehr, um kurzfristige Schwankungen bei Gesuchen auszugleichen. Höhere Ausgaben im Jahresverlauf müssten entweder im sogenannten Globalbudget eingeplant oder über einen Nachtragskredit beschlossen werden. Das erschwere eine gleichbleibende Planung für Kulturschaffende und Sportvereine.
Auch grosse Kulturbetriebe wie das Luzerner Theater oder das Sinfonieorchester, die stark von der Abschaffung der Billettsteuer profitieren, würden künftig stärker in der Verantwortung stehen, so der Stadtrat. Falls sie die Eintrittspreise nicht senken, würden ihre Eigenmittel steigen. Laut dem Stadtrat werde dieser Umstand bei künftigen Leistungsvereinbarungen berücksichtigt. Die Stadt will zudem vermehrt solche Verträge abschliessen, etwa mit mittelgrossen Betrieben oder für die Jugendsportförderung.
Der Stadtrat kann nicht garantieren, dass die Kultur- und Sportförderung durch die Umstellung nicht beeinträchtigt wird. Er verweist auf die jährlichen Budgetverhandlungen und betont, dass alle Ausgaben mit anderen städtischen Aufgaben konkurrieren. Um die Förderung langfristig zu sichern, schlägt er gezielte Leistungsvereinbarungen und ausreichende Mittel im Budget vor. Die Zusammenarbeit mit bestehenden Fachkommissionen solle jedoch weiterhin bestehen bleiben.
- Antwort des Luzerner Stadtrates auf die dringliche Interpellation