Salle Modulable

Nun geht es um das Opernhaus Luzern

Deckblatt des über 120 Seiten starken Urteils von Richter Ian Kawaley. Trotz diesem und den Nachverhandlungen bleiben viele Fragen in Bezug Salle Modulable offen. (Bild: zvg)

Seit Jahren streiten sich die Salle Modulable und der Butterfield Trust um die 120 Millionen Franken, welche Christof Engelhorn für ein flexibles Musiktheater hatte spenden wollen. Doch das Gerichtsurteil Ende Februar und die Nachverhandlungen auf den Bermudas reichen nicht aus, damit endlich Klarheit in die Zukunft der Luzerner Salle Modulable kommt. Im Gegenteil: Die beiden Parteien interpretieren das Urteil auch nach den Nachverhandlungen auf unterschiedliche Weise. Weitere Gerichtstermine scheinen so sicher wie das Amen in der Kirche.

Die Widersacher der Salle Modulable haben nun für ihre juristischen Duelle eine neue Strategie. Konkret geht es nun darum, ob in einer künftigen Salle Modulable Sprechtheater erlaubt sein soll oder nicht. Geht es nach dem Butterfield Trust, dürfen die Engelhorn-Gelder nur dann nach Luzern, wenn ein Opernhaus gebaut wird. Und tatsächlich findet sich im Ruling (Quasi eine Zusammenfassung der Nachverhandlungen) des Gerichts eine Aufzählung von Richter Ian Kawaley: «Opern, Musicals, zeitgenössische Musik, darstellende Künste, Kammerkonzerte und andere Musikproduktionen». In dieser Aufzählung fehlt der Begriff Theater oder Sprechtheater und darauf baut nun der Butterfield Trust seine Strategie. Der Trust-Sprecher Sacha Wigdorovits erklärt: «Performing Arts kann zum Beispiel Ballett sein, aber sicher nicht Sprechtheater, sonst würde es im Satz nicht abschliessend heissen ‹…und andere musikalische Produktionen›.»

Trust spricht von «Opernhaus Luzern»

zentral+ hat Wigdorovits darauf hingewiesen, dass in der Aufzählung des Richters zum Beispiel auch der Begriff «Generalversammlung» fehle und ob denn die Stiftung eine solche auch nicht in einer künftigen Salle Modulable abhalten dürfte. «Eine Generalversammlung im Opernhaus Luzern durchzuführen, wird sicher möglich sein. Auch eine Gala wie jene des Weltfussballverbandes FIFA kann ohne weiteres veranstaltet werden, so etwas macht auch das Opernhaus Zürich. Aber wenn von 250 Veranstaltungstagen pro Jahr 125 Sprechtheater wären, dann könnte man nicht mehr von einem Opernhaus sprechen.» Und dass die Salle Modulable ein Opernhaus sein müsse, das habe der Richter auf den Bermudas schriftlich festgelegt, führt Wigdorovits aus.

Aber hält diese Sicht einer Überprüfung stand? Im über hundertseitigen Urteil steht auch, dass das Kernkonzept der Salle Modulable ein simples Gebäude sei, welches man im Innenraum frei für verschiedene Musik- oder Theaterperformance adaptieren kann. So gesehen haben beide Parteien recht: Im Ruling kommt das Wort «Sprechtheater» nicht vor, im Urteil aber bestätigt der Richter, dass die Salle Modulable frei modulierbar sein soll, um Musik- oder Theateraufführungen anzubieten («…for different types of musical or theatrical performance…»).

Gemäss Trust soll nun aber das neue Gebäude ein Opernhaus sein. Wigdorovits kritisiert, dass in dieser Sache das Urteil falsch interpretiert werde: «Wir haben in unserer Stellungnahme derart explizit darauf hingewiesen, dass die Salle Modulable gemäss Urteil des Gerichts ein Opernhaus sein muss, weil wir glauben, dass die Luzerner Politik das gefällte Urteil nicht verstanden hat und immer noch zu glauben scheint, sie könne mit dem Geld des Trusts am Schluss das neue Theater bauen.» Diese Einschätzung sei falsch.

Richter akzeptiert «Neue Theaterinfrastruktur»

Nun ist aber Luzern einen entscheidenden Schritt weiter als noch 2010, als die Diskussion um eine Salle Modulable in dem Moment erstickte, als der Butterfield Trust die Gelder zurückzog. Damals hätte nebst dem KKL und dem Luzerner Theater mit der Salle Modulable ein weiteres Kulturhaus gebaut werden sollen. Daran ist das Projekt schlussendlich gescheitert, da die Finanzierung eines neuen Hauses für Stadt und Kanton kaum zu stemmen war, wollte man doch die der Kultur zur Verfügung stehenden Mittel auf keinen Fall erhöhen. Die Salle Modulable war blockiert, was für den Trust der Auslöser war, die Gelder zurückzuziehen. Richter Ian Kawaley hat in seinem Urteil festgehalten, dass dieser Rückzug der Gelder zu früh erfolgt sei. Gleichzeitig habe die Stiftung Salle Modulable bis zu diesem Zeitpunkt aber auch nicht den Beweis (Machbarkeitsstudie) erbringen können, dass das Projekt realisierbar ist.

In der Zwischenzeit ist nun aber die Salle Modulable in die kantonale und städtische Kulturplanung integriert und ist Teil der «Neuen Theater Infrastruktur» (NTI). «Der Richter hat NTI im Urteil explizit als legitimes Nachfolgeobjekt der ursprünglichen Salle Modulable anerkannt», sagt Stiftungs-Sprecher Andreas Hildenbrand. Er definiere die Kernidee der Salle Modulable als Gebäude, das im Innern für verschiedene Musik- und Theateraufführungen flexibel gestaltbar sei, um einzigartige künstlerische Erlebnisse zu ermöglichen. «Sprechtheater schliesst er dabei keineswegs aus. Das wäre auch seltsam, sind doch gerade bei modernen Aufführungen die Übergange fliessend.»

Urteil versus Ruling

Die Aufzählung, welche Sparten in der Salle Modulable zu zeigen sind, finden sich im Ruling, dem schriftlichen Resultat der Nachverhandlungen. Doch welches Gewicht kommt dem zu? «Das Ruling war dazu da, die Kosten und das weitere Verfahren zu definieren, da wo das Urteil Fragen offen lässt. Aber nicht, um das Urteil umzuinterpretieren», sagt Hildenbrand. Der nun vom Trust ins Spiel gebrachte Punkt sage aus, «was das Konzept sicher beinhalten muss, aber nicht, was es ausschliesslich beinhalten darf.»

«Ich kann der Stiftung Salle Modulable nicht den Mund verbieten. Wenn in ihren Augen das Urteil Sprechtheater beinhaltet, dann sieht sie das eben so. Aber der Richter selbst spricht von Opernhaus und ausdrücklich nur von musikalischen Produktionen», kontert Wigdorovits. Dass die beiden Parteien unterschiedliche Ansichten über das Urteil haben, wäre eigentlich gar nicht schlimm. Wenn es nicht im Urteil von Richter Kawaley heissen würde, dass sich die Parteien so oder so wieder an einen Tisch setzen werden müssen: Denn die bis Dezember 2015 verlangte Machbarkeitsstudie muss die Stiftung Salle Modulable dem Butterfield Trust unterbreiten, welcher dann abschliessend urteilt, ob das Projekt der Abmachung zwischen Christof Engelhorn und der Stiftung Salle Modulable entspricht.

Christof Engelhorn in aller Munde

Der verstorbene Christof Engelhorn, welcher mit seiner Donation an die Stiftung Salle Modulable im Zentrum der Geschichte steht, wird von beiden Parteien dazu gebraucht, ihre Ansichten zu stützen. Sacha Wigdorovits kündigt denn auch an, dass der Trust die künftige Machbarkeitsstudie auch an Engelhorns Wunsch messen wird: «Der Trust wird sich fragen: Entspricht das Projekt, das im Zentrum der neuen Machbarkeitsstudie steht, dem seinerzeitigen Wunsch von Christof Engelhorn, in Luzern ein Opernhaus zu bauen.» In Bezug auf den Prozess sei einzig und allein relevant, dass der Trust für die Verwaltung des ihm anvertrauten Geldes verantwortlich sei und alles tun müsse, dieser Verpflichtung nachzukommen. «Sonst würde er fahrlässig handeln», so Wigdorovits.

«Wir kämpfen für das Projekt und dafür, dass der Wunsch von Christof Engelhorn doch noch in Erfüllung geht», sagt Andreas Hildenbrand seitens Stiftung Salle Modulable. «Auch von der Gegenseite werden immer wieder die Wünsche von Herrn Engelhorn bemüht.» Und dieser Wunsch sei es gewesen, Luzern eine einzigartige Plattform für moderne Musiktheaterinszenierungen zu schenken. «Was hat die Gegenseite bisher dafür getan, diesen Wunsch zu erfüllen? Ganz sicher nicht der Wunsch von Herrn Engelhorn war, sein Geld für endloses Prozessieren auszugeben.»

Ein Gericht wird entscheiden müssen

Sechs Wochen hat Richter Kawaley den Parteien gegeben, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Bereits in der ersten Stellungnahme hat der Butterfield Trust angekündigt, dass eine «Anfechtung des Urteils wahrscheinlich» sei. Aber auch wenn das Urteil nicht angefochten wird, muss davon ausgegangen werden, dass sich die zwei Parteien erneut vor Gericht treffen werden. Sind die Auffassungen über das Urteil so verschieden und wird weiterhin über die Inhalte einer möglichen Salle Modulable gestritten, wird ein Richter schlichten müssen.

«Der Richter hat auf detaillierte Anweisungen verzichtet und die Parteien aufgefordert, das Urteil im Sinne des ursprünglichen Vertrages umzusetzen», so Hildenbrand. In diesem Vertrag gehe es darum, einen Raum für modernes Musiktheater zu schaffen und nicht, diesen mit allen Mitteln zu verhindern. «Wenn sich die Gegenseite nicht an die Anweisungen hält, wird sich allenfalls der Richter noch einmal mit dem Thema beschäftigen müssen.» Dies sieht die Gegenseite nicht anders: «Die Möglichkeit, dass erneut ein Richter über das Projekt wird entscheiden müssen, kann nicht ausgeschlossen werden», so Wigdorovits.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Pirelli
    Pirelli, 05.06.2014, 11:19 Uhr

    Brauchenb wir wirklich ein neues Millionengrab? Muss sich nun jede Politikergeneration ein eigenes Denkmal setzen? Das KKL hat die Hälfte mehr gekostet als geplant und muss nun bereits saniert werden – für einen Betrag, mit dem man die Boa 150 Jahre hätte betreiben können. Dann muss jede Form von Kultur, die man ohne Cüpli in der Hand geniesst, immer weiter an den Stadtrand – aber für das unsägliche Modulabelding soll mit dem Inseli noch einer der letzten zentralen Freiräume überbaut werden. Man stelle sich vor, das Teil würde neben dem Südpol geplant: Jahrelang würde man über die Unzumutbarket der Lage diskutieren. Stadt Luzern, dir fehlt es überall an Geld, wir mussten zähneknirschend Sparpaket um Sparpaket und gar wieder Steuererhöhungen hinnehmen (und mit «wir» meine ich uns echte Personen, für die Unternehmen kanns ja nicht billig genug sein) – bitte brich diese Übung doch einfach ab.

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