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Die umstrittene russische Sängerin Anna Netrebko darf doch nicht im KKL in Luzern auftreten. Das könnte finanzielle Folgen haben.
Nachdem das KKL der russischen Sängerin Anna Netrebko einen Auftritt verboten hat, bahnt sich ein Rechtsstreit an. Netrebkos Manager Miguel Esteban habe von einer Forderung von «Hunderttausenden von Schweizer Franken» gesprochen, gemäss der «Plattform J». Das Konzerthaus rechnet damit, dass sich der Streit hinziehen werde.
Eigentlich sollte das Konzert der russischen Solistin am 1. Juni 2024 im KKL stattfinden. Doch die kantonalen und städtischen Behörden forderten dazu auf, das Konzert abzusagen. Anna Netrebko steht in Kritik, sich im Jahr 2014 mit einer neurussischen Fahne gezeigt, ihren 50. Geburtstag im Kreml gefeiert und Wladimir Putin 2014 mit ihrer Unterschrift unterstützt zu haben (zentralplus berichtete).
Das Konzerthaus kam der Aufforderung der Behörden nach und sagte die Veranstaltung kurzfristig ab. Der Konzertveranstalter Good News beziehungsweise seine deutsche Mutterfirma Deutsche Entertainment AG müssen nun die Tickets rückerstatten. Daher hat die Absage auch einen finanziellen Schaden verursacht.
Falls es zu Rückzahlungen an Anna Netrebko und ihren Mann kommen wird, er sollte ebenfalls auftreten, springen Stadt und Kanton nicht in die Bresche. Man sei nicht Vertragspartner, entsprechend sei ein Schaden durch das KKL zu tragen, so die «Plattform J». Good News gibt auf Anfrage nicht bekannt, wie es weitergeht.
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