Hälfte der Bahnhöfe behindertengerecht

Knapp die Hälfte der rund 1800 Schweizer Bahnhöfe oder Bahnhaltestellen können mittlerweile von Personen mit Beeinträchtigung autonom genutzt werden. Das zeigt ein Zwischenbericht des Bundesamts für Verkehr BAV zur Umsetzung des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes. Letztes Jahr wurden laut BAV 35 weitere Bahnhöfe baulich angepasst. Weil grosse Bahnhöfe Vorrang hätten, könnten 70 Prozent aller Reisenden umgebaute Bahnhöfe nutzen, hält das BAV fest. Gemäss dem Gesetz müssten bis Ende 2023 alle Bahnhöfe behindertengerecht sein. Nach aktuellem Zeitplan wird diese Frist nicht eingehalten werden können.

Quelle:swisstxt
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