Emmer Kulturhaus

Das «Le Théâtre» in Nöten: Jetzt wird eine AG aufgelöst

Das «Le Théâtre» wird organisatorisch bald neu aufgestellt. (Bild: mik)

Das Kulturhaus «Le Théâtre» in Emmenbrücke steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Nun wird eine Aktiengesellschaft dahinter liquidiert. Gleichzeitig versichert der Betreiber, dass es weitergehe.

«Provisorische Nachlassstundung» – solche Meldungen in amtlichen Publikationen lassen immer aufhorchen. Im aktuellen Luzerner Kantonsblatt geht es um eine solche bei der Circomedia AG und bei der Prélude Gastronomie AG. Wie dem Blatt zu entnehmen ist, hat das Bezirksgericht Hochdorf das Gesuch der Aktiengesellschaften um eine solche provisorische Nachlassstundung gewährt.

Die beiden Gesellschaften mögen der Öffentlichkeit wenig bekannt sein. Bekannter ist hingegen das Emmer Kulturhaus, das dahintersteckt: das «Le Théâtre» mit seinen verschiedenen Sälen und dem Restaurant Prélude. Die «Luzerner Zeitung» berichtete Ende Dezember vergangenen Jahres, dass das Haus, das gemäss eigenen Angaben rund 300 Anlässe im Jahr durchführt, finanzielle Problem habe (zentralplus berichtete). Die Verantwortlichen hätten die für Januar 2025 geplante Musicaleigenproduktion «12 Points!» absagen müssen. Dies, weil die Zahlen aus dem Vorverkauf «nicht gestimmt» hätten, wie Co-Leiter Andréas Härry der Zeitung sagte.

Künftig noch eine Aktiengesellschaft für das «Le Théâtre»

Schon damals zeichnete es sich ab, dass die finanziellen Probleme des 2006 in Kriens gegründeten und 2017 nach Emmen umgezogenen Hauses nicht vorbei sind. Nun erklärt Härry auf Anfrage von zentralplus, was es mit der nun gewährten provisorischen Nachlassstundung der beiden Aktiengesellschaften auf sich hat.

Härry sagt: «Wir lösen die Circomedia AG (sie ist für die eigenfinanzierten, kulturellen Produktionen zuständig, Anm. d. Red.) auf. Die Prélude Gastronomie (für das Restaurant Prélude und die Vermietung von Räumen zuständig, Anm. d. Red.) muss auch in die Nachlassstundung, weil sie eine Tochtergesellschaft der Circomedia ist.» Danach sei geplant, dass es künftig noch eine Aktiengesellschaft für das «Le Théâtre» gibt – die Prélude Gastronomie AG.

Trotz Problemen: 2025 könnte Rekordjahr werden

Der Co-Leiter erklärt weiter, die Prélude Gastronomie AG sei gesund. «Alles, was bei uns mit Vermietungen zu tun hat, läuft gut. Dieses Jahr wird voraussichtlich gar zu einem Rekordjahr.» Härry will damit auch Kunden beruhigen, welche um ihre Buchungen fürchten: «Wir können alles durchführen.»

Anders sieht es hingegen bei den Musicalproduktionen aus. Wie eingangs erwähnt, wurde das diesjährige geplante Musical abgesagt. «Wir haben sämtliche Billetteinnahmen zurückerstatten können. Die Einzigen, die nun noch auf ihr Geld warten, sind einige wenige Lieferanten. Aber wir werden hier eine Lösung finden. Dazu gibt es ja die Nachlassstundung.»

Ohne Subventionen keine «professionelle Theaterkultur»

Für Andréas Härry ist klar, dass Musicalproduktionen, wie sie in der Vergangenheit in Emmenbrücke produziert wurden, so nicht mehr durchgeführt werden können. «Professionelle Theaterkultur, welche ohne Subventionen auskommen muss, wird es bei uns nicht mehr geben.» Die letztjährige Produktion «Greatest Days» habe dem Haus «fast das Genick gebrochen». Deshalb hätten sich die Verantwortlichen gesagt, man müsse aufhören, solange der Schaden noch einigermassen klein sei.

«Wenn wir uns einen Vorwurf machen, dann den, dass wir zu lange aufwendige Bühnenkulturproduktionen auf die Beine gestellt haben, die risikobehaftet waren», sagt Härry. «Eigentlich hätten wir nach der Pandemie damit aufhören müssen. Nun konzentrieren wir uns auf das, was funktioniert: die Gastronomie und das Vermieten der Räume.»

Die Verantwortlichen haben nun vier Monate Zeit, um die Angelegenheit zu bereinigen, wie der Verfügung des Bezirksgerichts Hochdorf zu entnehmen ist. Dieses hat die provisorische Nachlassstundung bis zum 5. Juni 2025 bewilligt.

Verwendete Quellen
  • Eintrag im aktuellen Luzerner Kantonsblatt
  • Telefonat mit Andréas Härry, Co-Leiter des «Le Théâtre»
  • Verfügung des Bezirksgerichts Hochdorf
  • Artikel der «Luzerner Zeitung»

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