Schleckmaul vergriff sich am Gebäck

Kuchendieb schlich sich nachts auf Zuger Bauernhof

Zwei Mal schlich sich der Mann in den Hofladen und stibitzte Kuchen. (Bild: Manfred Richter/Pixabay)

Dieser Kuchen muss besonders lecker gewesen sein: Mehrfach verschaffte sich ein Elektromonteur Zugang zu einem Zuger Hofladen, um dort Kuchen zu essen. Nebenbei räumte er die Kasse leer.

Hofläden im Kanton Zug werden in letzter Zeit vermehrt zum Opfer hungriger Langfinger. Erst letzte Woche wurden zwei Männer erwischt, die Käse und Kässeli gestohlen haben (zentralplus berichtete). Die Woche davor wurden vom Strafgericht zwei weitere Schurken verurteilt, die vor lauter Kohldampf mit roher Gewalt einen Wurstautomaten aufgebrochen haben (zentralplus berichtete).

Nun kommt ein dritter Fall ans Licht. Dieser Ganove liess Würste und Käse links liegen – und stürzte sich stattdessen auf den Kuchen. In den Laden kam der Elektromonteur, weil er den Betrieb bereits kannte. Folglich wusste er, dass in einem aufgehängten Socken ein Schlüssel versteckt war.

Als er im April 2019 erstmals im Laden war, stibitzte er zunächst ein Stück Kuchen von der Verkaufstheke. Danach ging er in die Vorratskammer, wo er einen Teil des Kuchens ass und den Rest auf die Treppenstufe legte. Danach stieg der Zuger hoch ins Büro und knackte einen Bürokorpus, in dem die Einnahmen der Vortage sowie der Kassenstock lagen. Mit seiner Beute – mehrere Tausend Franken – machte er sich davon.

Die Ladenbetreiber lernten rasch dazu

Knapp einen Monat später schlich sich der Mann wieder auf den Bauernhof. Dieses Mal hob er eine Tür aus den Angeln und kletterte dann auf den Scheunenboden. Dieses Mal war kein Geld mehr im Korpus, die Betreiber hatten inzwischen einen Tresor angeschafft. Mit einem Winkelschleifer versuchte der Strauchdieb nun diesen aufzubrechen. Das Vorhaben misslang – der Schaden aber belief sich auf immerhin 800 Franken.

Wohl zum Trost gönnte sich der Zuger danach wieder ein Stück Kuchen von der Verkaufstheke – eher er das Stallgebäude verliess.

Täter muss 40 Tage ins Gefängnis

Nachdem in dem Hofladen nun ausser Gebäck nichts mehr für ihn zu holen war, sattelte der Mann um. Als Nächstes klaute er aus dem Auto seines Schwagers eine Kreditkarte. Das Opfer benutzte diese kaum je – und so fiel ihm erst nach 45 Bezügen auf, dass die Karte weg war. Der Dieb hatte in der Zeit fast 600 Franken ausgegeben, vorwiegend für kleinere Lebensmittelkäufe.

Die Staatsanwaltschaft Zug spricht den Zuger nun des Diebstahls, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs und Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage schuldig. Da der drogensüchtige Mann wegen ähnlicher Delikte schon mehrfach verurteilt werden musste, wird er nicht zu einer Geld-, sondern zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt.

«Es scheint geboten, eine Freiheitsstrafe (...) auszufällen, um ihn von der Begehung weiterer Verbrecher oder Vergehen abzuhalten», heisst es im rechtskräftigen Strafbefehl. Zudem sei ohnehin nicht zu erwarten, dass er eine Geldstrafe überhaupt bezahlen könnte.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von a.schärer-gurini
    a.schärer-gurini, 28.05.2020, 16:31 Uhr

    wo bekommt man so einen herrlichen Gugelhopf??

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