Kt.Bern muss Grimselprojekt nachbessern
Die Berner Kantonsregierung muss das Projekt zur Erhöhung der Grimsel-Staumauer noch einmal überarbeiten. Das Bundesgericht hat zwei Naturschutz-Organisationen recht gegeben. Sie legten gegen die Erhöhung Beschwerde ein. Die Erweiterung des Grimsel-Stausees hätte im kantonalen Richtplan verankert werden müssen. Das Gebiet stehe zudem im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung. Trotzdem fehle aber jegliche Auseinandersetzung mit den Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes, so das Gericht. Die Kraftwerke Oberhasli als Konzessionssteller bedauern den Entscheid des Bundesgerichts.
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