Luzern plant Hundezone im Tribschen

Kritiker der Hundewiese unterliegen vor Bundesgericht

Die Stadt kann die geplante Hundefreilaufzone beim Richard-Wagner-Museum bauen. (Symbolbild: zvg)

Die geplante Hundefreilaufzone am Tribschenhorn kann gebaut werden. Das Bundesgericht weist eine Beschwerde dagegen ab.

Die Stadt Luzern kann ihre Pläne für eine Hundefreilaufzone am Tribschenhorn umsetzen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Mitgliedern des Vereins Pro Hund Tribschen abgewiesen, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Mit dem Projekt wird ein mit Zaun und Drähten abgesteckter Bereich umgebaut, in dem sich die Vierbeiner frei bewegen können.

Die Beschwerdeführer kritisierten, dass die geplante Zone beim Richard-Wagner-Museum für eine artgerechte Hundehaltung zu klein sei und einen generellen Leinenzwang im umliegenden Gebiet zur Folge hätte (zentralplus berichtete). Sie befürchteten, dass sie mit ihren Hunden ausserhalb der vorgesehenen Wiese nur noch angeleint hätten spazieren gehen können.

Sowohl die Stadt Luzern als auch das Kantonsgericht traten nicht auf diese Einwände ein, da es ihrer Meinung nach an der Legitimation zur Einsprache fehlte.

Wer nicht will, muss nicht in die Hundezone

Die Richter in Lausanne anerkennen zwar, dass die geplante Hundezone mit einem Leinenzwang im übrigen Parkgebiet einhergehen könne. «Die Einführung, Durchsetzung oder auch Aufhebung des Leinenzwangs ist rechtlich dennoch keine Folge der Baubewilligung für die Hundefreilaufzone», heisst es im Urteil. Der Leinenzwang könne jederzeit durchgesetzt werden – unabhängig von den Bauplänen der Stadt.

Ebenso unplausibel fand das Bundesgericht die Kritik an der Grösse der Zone. Die Beschwerdeführer monierten, sie müssten eine viel zu kleine und ungeeignete Freilaufzone benützen, die mit dem Tierwohl nicht vereinbar sei und zu Konflikten führen könnte. Der geplante, eintönige Rundweg von 230 Metern müsse man 13- bis 26-mal absolvieren, um die Strecke eines normalen Hundespaziergangs zurückzulegen. Doch die Richter halten sinngemäss fest, dass die Hundehalter das neue Angebot nicht nutzen müssen, wenn sie nicht wollen. «Es handelt sich, wie die Vorinstanz zu Recht bemerkt, um eine Möglichkeit, die keine Verpflichtung für die Beschwerdeführer mit sich bringt.»

Insgesamt verfügten die Beschwerdeführer über kein schutzwürdiges Interesse, so das Bundesgericht, das die Beschwerde als unbegründet abweist. Die sieben Einsprecher müssen die Gerichtskosten von 2000 Franken bezahlen.

Arbeiten starten im Spätsommer

Die Stadt Luzern will die Arbeiten im Spätsommer in Angriff nehmen, berichtet die «Luzerner Zeitung». Sie sollen einige Wochen dauern. Die Hundefreilaufzone ist als zweijähriges Pilotprojekt konzipiert. Ausserhalb der Zone sollen Hunde nur an der Leine herumgeführt werden dürfen – wie das eigentlich bereits heute gilt. Ob Ranger zur Kontrolle eingesetzt werden, steht laut Cornel Suter von der Stadtgärtnerei zur Diskussion, sei aber noch nicht entschieden.

Bald gibt es in der Stadt Luzern drei Hundefreilaufzonen. (Bild: Stadt Luzern/zvg)
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2 Kommentare
  • Profilfoto von Ineichen Evelyne
    Ineichen Evelyne, 10.05.2020, 10:03 Uhr

    Kurz nach dem Bundesgerichtsentscheid, also bereits heute schon, patrouilliert angeblich die Polizei und verteilt Bussen den Hundebesitzern, die ihre Hunde auf dem kleinen Gelände, welches noch eingezäunt werden muss, frei laufen lassen. Dies darum, weil die Hunde die erlaubte Freilaufzone verlassen und die nicht vorhandene Absperrung überschreiten (Geisterzaun!). Nebenbei bemerkt sei, dass gestern auf der abgemähten Wiese, also auf dieser Hundefreilaufzone viele Sonnenhungrige ihren Platz gefunden haben und die Hunde daher nur wenig Platz zum Herumspringen für sich in Beschlag nehmen konnten. Diese Diktatur ist langsam zum Kotzen. Einem sozialverträglichen Miteinander wird auf diese Weise massiv entgegengewirkt. Ergebnis: Hundehalter und Spaziergänger gehen in absehbarer Zeit aufeinander los. Ein friedliches Miteinander ist so nicht mehr möglich. Offenbar ist noch nicht allen klar, was im bundesgerichtlichen Urteil steht. „Der Leinenzwang KÖNNE jederzeit durchgesetzt werden. Ausserhalb der bis im Spätsommer 2020 errichteten Freilaufzone SOLLEN Hunde nur noch an der Leine herumgeführt werden, wie das EIGENTLICH bereits heute gilt. Ob sog. Rancher zur Kontrolle eingesetzt werden, ist heute noch nicht entschieden. Das ist und wäre der Stand der Dinge. Jetzt meine Frage, wieso patrouillieren jetzt schon Ordnungshüter durch das Gebiet und gehen die Hundehalter an und verteilen offenbar sogar Bussen? Das wirft Kopfschütteln auf, zumal nirgends Hinweistafeln aufgestellt sind. Von heute auf morgen, nur durch ein ergangenes Bundesgerichtsurteil, das offenbar niemand richtig zu lesen vermag, werden Gesetzeshüter auf die Hundehalter losgeschickt. Es war früher alles so friedlich, noch nie hatte ich selbst Unstimmigkeiten erlebt und jetzt ist durch dieses diktatorische Verhalten plötzlich der Teufel los. Gratulation an die Stadt Luzern, einmal mehr ist sie am Ziel vorbeigeschossen.

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  • Profilfoto von Christian Vonarburg
    Christian Vonarburg, 22.02.2020, 11:10 Uhr

    Die Stadt kann soviele Verbote erlassen wie sie will, wenn sie nicht kontrolliert werden, sind sie nutzlos. Bereits heute gibt es viel zu wenig Personal, ein weiteres unnötiges Gesetz durchzusetzen. Dieser unselige Bundesgerichtsentscheid und das Verhalten der Stadt gegen tiergerechte Hundehaltung (Herren Suter und Borgula) werden sich sang- und klanglos in Luft auflösen.

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